§ 129b StGB, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung
Paragraph 129b Strafgesetzbuch

(1) Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. Bezieht sich die Tat auf eine Vereinigung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so gilt dies nur, wenn sie durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen wird oder wenn der Täter oder das Opfer Deutscher ist oder sich im Inland befindet. In den Fällen des Satzes 2 wird die Tat nur mit Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verfolgt. Die Ermächtigung kann für den Einzelfall oder allgemein auch für die Verfolgung künftiger Taten erteilt werden, die sich auf eine bestimmte Vereinigung beziehen. Bei der Entscheidung über die Ermächtigung zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen.


(2) In den Fällen der §§ 129 und 129a, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 1, ist § 74a anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Eigenerklärungen zur Eignung * VOL - FFF Bayern

http://www.fff-bayern.de/fileadmin/user_upload/downloads/Eigenerklaerungen_zur_...
129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland. § 261 StGB Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. § 263 StGB Betrug. § 264 StGB Subventionsbetrug. § 334 StGB Bestechung und Artikel 2 § 1 sowie § 2 des Gesetzes


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Verfolgungsermächtigung iRv § 129b StGB - Zeitschrift für ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_8_1036.pdf
129b Abs. 1 S. 3 StGB stellt die Verfolgung von Taten i.S.v.. §§ 129, 129a StGB bezüglich außerhalb der EU ansässiger. Vereinigungen unter den Vorbehalt einer vom Bundesminis- terium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zu erteilen- den Verfolgungserm

14/7025 - Deutscher Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/070/1407025.pdf
04.10.2001 - Strafrechtsänderungsgesetzes – § 129b StGB. (… StrÄndG). A. Problem und Ziel. Nach geltendem Recht setzt die Strafbarkeit der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung nach den §§ 129, 129a des Strafgesetzbuches. (StGB) vora

hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 355/16 - 20. Dezember 2016 (OLG ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/16/3-355-16.pdf
52 StGB; § 53 StGB; § 89a StGB; § 129a StGB; § 129b StGB. Leitsätze des Bearbeiters. 1. Mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, die auch den. Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen und der Zw

Strafrecht und Terrorismus: Herausforderungen des ... - HWR Berlin

http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_F...
Strafrechtsänderungsgesetzes92 (StrÄndG) mit dem § 129 b StGB ein neues. Tatbestandsmerkmal eingeführt. Durch die Gesetzeserweiterung wurde nunmehr auch die Beteiligung an ausländischen terroristischen Vereinigungen strafbar.93. Die gesetzgeberischen Akt

Kriterien für eine ausländische terroristische Vereinigung

https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/projekt_akte_...
14.08.2009 - Al Qaida auch im Tatzeitraum um eine ausländische terroristische Vereinigung iSd §§ 129 a, 129 b StGB handelt. Als Vereinigung iSd §§ 129 ff. StGB sei nach gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisat


Webseiten zum Paragraphen

Der Paragraph 129 b und die Rechtsstaatlichkeit | Telepolis - Heise

https://www.heise.de/tp/features/Der-Paragraph-129-b-und-die-Rechtsstaatlichkei...
04.09.2012 - Die Bundesmarine leistet unterdessen mutmaßlich für die syrische Opposition nachrichtendienstliche Unterstützung. Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke verweist auf die bereits im Gesetzgebungsverfahren zum 129 b STGB im Jahr 2001 von Volker

StGB § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_129b/
30.10.2017 - Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung [1]. (1) 1Die §§ 129 und 129a gelten auch für Vereinigungen im Ausland. 2Bezieht sich die Tat auf eine V

§§ 129 bis 129b StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/s1.htm?a=129-129b&ag=6165
(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß

§ 129b StGB - Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland ...

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/129b_StGB.html
Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung § 129b StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 129b StGB.

StGB § 129, § 129a, § 129b, § 3, § 9 ; StPO § 100a, § 100g; TKG § 96 ...

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-1...
StGB § 129, § 129a, § 129b, § 3, § 9 ; StPO § 100a, § 100g; TKG § 96, TKG § 113a - Auslandstat außerhalb EU ausländische terroristische Vereinigung. BGH, Beschl. v. 15.12.2009 - StB 52/09 = BeckRS 2010, 06878. LS: 1. Eine im Ausland außerhalb der Europäi


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung › § 129b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 129b StGB
    § 129b Abs. 1 StGB oder § 129b Abs. I StGB
    § 129b Abs. 2 StGB oder § 129b Abs. II StGB

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