(1) Ist in den Fällen des § 138 die Tat nicht versucht worden, so kann von Strafe abgesehen werden.
(2) Ein Geistlicher ist nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden ist.
(3) Wer eine Anzeige unterläßt, die er gegen einen Angehörigen erstatten müßte, ist straffrei, wenn er sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden, es sei denn, daß es sich um
(4) Straffrei ist, wer die Ausführung oder den Erfolg der Tat anders als durch Anzeige abwendet. Unterbleibt die Ausführung oder der Erfolg der Tat ohne Zutun des zur Anzeige Verpflichteten, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg abzuwenden.
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http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/99fa44357f3295bef04234220738c326.d...
§13 StGB z.B. § 323c StGB. [Keine tb ... Hier ist § 13 Abs. 1 StGB in die jeweilige, als Begehungsdelikt formulierte Fassung der BT-Norm ergänzend hineinzulesen. Beispiel: §§ 212 I .... 139 II S. 1, wenn ernsthaftes Ausführungs-/Erfolgsverhinderungsbemüh
http://www.kanzlei-prof-rath.de/materialien/strafrecht-besonderer-teil3/Rath%20...
Nichtanzeige geplanter Straftaten – §§ 138, 139 StGB. Schutzgüter. Meinung 1. Meinung 2. Ausschließlich die durch die an- zeigepflichtigen Delikte ge- schützten Rechtsgüter (h. M.) Auch die staatliche Rechtspflege in ihrer Aufgabe der Verbre- chensverhüt
http://www.ur.ch/dl.php/de/0dv72-5n0n5o/doc_rechtsfall_id_44.pdf
00/01 12 Strafgesetzbuch. Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 StGB. Versuchter. Missbrauch eines Geldspielautomaten durch Einfügen einer präparierten Fünfzig-. Franken-Note, die von diesem eingezogen wurde, als versuchter Diebstahl. Obergericht, 04. O
https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/institute/staak/MAS_Forensics/dok...
02.02.2010 - NIGGLI Marcel Alexander / RIEDO Christof; Kommentar zu Art. 139 StGB, aus: Basler Kommentar,. Strafgesetzbuch II, M.A. Niggli und H. Wiprächtiger (Hrsg.), Basel 2003 (zit. BSK StGB II). OPPLIGER. Rolf; „Sichere“ Streichlisten; DIGMA-Zeitschr
https://ius.unibas.ch/index.php?eID=x4eunical_getFile&file=6932
Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) im Vergleich zum Diebstahl (Art. 139 StGB). Art. 139 (Ziff. 1). Art. 143 (Abs. 1). Tatobjekt. Fremde1 bewegliche. Sache (+ fremder. Gewahrsam2). Elektronische Daten3, die nicht für den Täter bestimmt. (= "fremd"
http://www.duribonin.ch/wp-content/uploads/2012/06/Strafbare-Handlungen-gegen-d...
Busse, so daß Übertretungsstrafrecht zur Anwendung kommt. Dies gilt aber nicht bei qualifiziertem Diebstahl (StGB 139 Ziff. 2 und 3), bei Raub. (StGB 140) und bei Erpressung (StGB 156). Schaden/Vermögenswert = Marktwert bzw. Deliktsbetrag resp. Wert des
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/139
139 StGB Verfolgungsvoraussetzung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.gesetze.ch/sr/311.0/311.0_017.htm
2, Diese Vorschrift gilt nicht bei qualifiziertem Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3), bei Raub und Erpressung. 1, Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2290; BBl 1991 II 969). 2, Ausdruck gemäss Ziff. II 1 A
https://www.lecturio.de/magazin/nichtanzeige-geplanter-straftaten/
01.05.2015 - Nicht zur Anzeige verpflichtet ist außerdem ein Geistlicher hinsichtlich Dingen, die ihm in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut wurden, § 139 II StGB. Darüber hinaus sind gemäß § 139 III 1 Personen straffrei, die eine Anzeige unterl
https://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html
2), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3), Raub (Art. 140), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_139/
30.10.2017 - 2Unterbleibt die Ausführung oder der Erfolg der Tat ohne Zutun des zur Anzeige Verpflichteten, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg abzuwenden. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAB-27062]. 1Anm.