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I. Gesetzliche Regelung: §§ 3-7, 9 StGB, Ausgangspunkt: Deutsche Gerichte wenden stets deutsches Strafrecht an. II. ... Anknüpfungspunkt des Begehungsortes der Tat (§§ 3, 4 StGB) – Territorialitätsprinzip: Der deutschen Straf- .... 2013, 203; Werle/Jeßbe
https://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/download/aktion/download/datei...
22.02.2017 - Haushaltslage der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen nach der Haushaltsumfrage 2016/2017 des StGB NRW. - Stand 22.02.2017 -. 141. 162. 56. HSK / HSP. Ausgleich aus der Rücklage. Strukturell ausgeglichen. Haushaltswirtschaftliche Lage 2016. StGB
https://elib.suub.uni-bremen.de/edocs/00102123-1.pdf
Sonstige prozessuale Besonderheiten..............................................................140. B. Sonstige Geheimnisschutzvorschriften des Nebenstrafrechts..............................141. C. §§ 203, 204 StGB......................................
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2...
10: Der subjektive Unrechtstatbestand. II. Der Tatbestandsirrtum. 1. Die Kenntnis und Unkenntnis von Tatbestandsmerkmalen. Kennt der Täter einen Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, nicht, so handelt er gem. § 16 I 1 StGB nicht vorsätzlich. B
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/141
141 StGB Entwendung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85452.htm
141 - Strafgesetzbuch (StGB). neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618. Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze · 76 frühere Fassungen | wird in
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/141
Besonderer Teil → Siebenter Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. (weggefallen). § 140 StGB, Belohnung und Billigung von Straftaten · § 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort · Top-Rechner · Zumutbare Belastung · Wahl der Steuerkla
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Entwendung. § 141. (1) Wer aus Not, aus Unbesonnenheit oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine Sache geringen Wertes einem anderen entzieht oder sich oder einem Dritten zueignet, ist, wenn die Tat so
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40114222
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2010 bis .. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 141 StGB, idF BGBl I 135/2009 ...