§ 143 StGB, (weggefallen)
Paragraph 143 Strafgesetzbuch

weggefallen


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Strafanzeige, wenn Behörde mit Strafverfahren nach § 143 Abs. 2 ...

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/kaempfen/Anzeige143II_StGB.DOC
18.01.2006 - Anzeige § 143 StGB 0000 - 00000. Strafanzeige. Sehr geehrte Damen und Herrn,. ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der Einleitung eines Strafverfahrens. gegen: Herrn Hundehasser (Ordnungsamt X-Stadt). wege


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Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) - Universität Basel

https://ius.unibas.ch/index.php?eID=x4eunical_getFile&file=6932
Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) im Vergleich zum Diebstahl (Art. 139 StGB). Art. 139 (Ziff. 1). Art. 143 (Abs. 1). Tatobjekt. Fremde1 bewegliche. Sache (+ fremder. Gewahrsam2). Elektronische Daten3, die nicht für den Täter bestimmt. (= "fremd"

Phishing und Skimming

https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/institute/staak/MAS_Forensics/dok...
02.02.2010 - Im zweiten Schritt werden die Daten auf einen neuen Magnetstreifen kopiert und unter Verwendung des PIN-Codes zum Zwecke der unrechtmässigen Bereicherung an einem Automaten eingesetzt. Der erste Schritt kann als unbefugte Datenbeschaffung na

Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und ...

https://repositorium.uni-osnabrueck.de/bitstream/urn:nbn:de:gbv:700-2005092922/...
Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und. Konkretisierung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von. Kai Baumgarten aus.

Gefahrhundgesetz in Kraft

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp1101/$file/0111_11.pdf
Der neue § 143 StGB - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden - ist als Blankettvorschrift ausgestaltet. Warum allerdings, leuchtet nicht ein. Zumal § 121 OWiG, der eine vergleichbare Materie regelt, eine Vollvorschrift darstellt. Denn dessen Absatz 1

Deutscher Bundestag Gesetzentwurf

https://www.bundestag.de/blob/342494/8805839b15a421dd1ce631c8ec4162a1/gesetzent...
30.10.2014 - besteht, diese Fallkonstellation weiterhin in § 143 Absatz 3 GVG zu regeln. Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuchs – StGB). Aus den im Allgemeinen Teil genannten Gründen wird in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB-E klargestellt, dass als. Strafz


Webseiten zum Paragraphen

§ 143 StGB (aufgehoben) Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85454.htm
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche.

StGB § 143 - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/143.htm
<- § 142 · StGB zurück, § 145 ->. §§ 143 und 144. (weggefallen). <- § 142 · StGB zurück, § 145 ->

RIS - Strafgesetzbuch § 143 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Schwerer Raub. § 143. (1) Wer einen Raub als Mitglied einer kriminellen Vereinigung unter Mitwirkung (§ 12) eines anderen Mitglieds dieser Vereinigung begeht oder wer einen Raub unter Verwendung einer

§ 143 StGB (Strafgesetzbuch), Schwerer Raub - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/143
143 StGB Schwerer Raub - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Kampfhunde im Strafgesetzbuch

https://www.hundegutachten.de/kampfhund/gesetze/strafgesetz/index.php
Der § 143 StGB war als Blankettdelikt im Bereich der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung geregelt. Da es sich eher um Verwaltungsstrafrecht handelte (eine Genehmigung nach Abs. 2 lag nicht vor oder ein Verbot nach Abs. 1 wurde nicht beachtet), wäre


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung › § 143

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 143 StGB
    § 143 Abs. 1 StGB oder § 143 Abs. I StGB

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