§ 145a StGB, Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
Paragraph 145a Strafgesetzbuch

Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle (§ 68a) verfolgt.


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Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz ...

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-17746?all=False
13.05.2015 - Titel: Verstoß gegen §145a StGB bei geringfügigem Alkoholkonsum trotz Abstinenzweisung. Normenkette: StGB § 145a. Leitsätze: 1. Hält sich der Betroffene im Übrigen an alle Weisungen, ist ein geringfügiger Verstoß gegen eine. Alkoholabstinenz

Gesetze für die Praxis?! - LWL

https://www.lwl.org/massregelvollzug-download/Abt62/Service/Dokumentationen/OLG...
17.10.2017 - 145a StGB). ▫ Ausdehnung des Strafrahmens für Weisungsverstöße in § 145a StGB von maximal einem Jahr auf maximal drei Jahre. ▫ Erweiterung der Befugnisse des Vollstreckungsgerichts und der. Führungsaufsichtsstelle. ▫ Ermöglichung einer vorüb

Bestimmtheit von Weisungen während der ... - Psychiatrie Verlag

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68 b, 145 a StGB. Leitsätze: 1. In einer Weisung im Rahmen der. Führungsaufsicht muss inhaltlich und dem Umfang nach genau festgehalten sein, was der Verurteilte zu tun oder zu lassen hat. Es genügt nicht, dass er das geforderte Verhalten erst aus dem. W

1. Für die Annahme einer Strafbarkeit wegen ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/2OLG23Ss557.14.pdf
Für die Annahme einer Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen Weisungen im Rahmen der. Führungsaufsicht nach § 145a StGB muss im angefochtenen Urteil die Rechtsfehlerfrei- heit der betreffenden Weisung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für das Revisi- on

Gesetzentwurf - DIP21 - Deutscher Bundestag

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28.06.2006 - 68b Abs. 1 Nr. 3 StGB-E. 2. Erhöhung des Strafrahmens für Weisungsverstöße auf drei Jahre Freiheits- strafe, § 145a StGB-E. 3. Schaffung einer Befugnis der Führungsaufsichtsstelle, eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung der oder des Ve


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§ 145a StGB - Verstoß gegen Weisungen während der ... - openJur

https://openjur.de/g/stgb/145a.html
Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel g ...

Strafantrag bei Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht ...

http://www.urteilsrubrik.de/strafrecht/strafantrag-bei-verstos-gegen-weisungen-...
08.04.2013 - Gegen die Berufungsentscheidung des Landgerichts hat der Angeklagte Revision eingelegt. Er hat diese u.a. damit begründet, dass bei richtiger Auslegung des § 145 a S. 2 StGB , ein wirksamer Strafantrag nur dann vorliegen würde, wenn zuvor di

§ 145a StGB Verstoß gegen Weisungen während der ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85457.htm
Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.

StGB § 68b Abs. 1, § 145a Verstoß gegen zu unbestimmte Weisung ...

https://www.ihr-anwalt-hamburg.de/aktuelle-rechtsprechungen-urteile/stgb/stgb-6...
LS: 1. Ein nach § 145a Satz 1 StGB tatbestandsmäßiger Weisungsverstoß setzt eine hinreichend bestimmte Weisung voraus. Maßgeblich dafür ist allein der durch das Vollstreckungsgericht festgelegte Inhalt. 2. Versäumt der Verurteilte bei einer Meldeweisung

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht | Rechtslupe

https://www.rechtslupe.de/strafrecht/verstoss-gegen-weisungen-waehrend-der-fueh...
05.05.2014 - Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht dürfen Verstöße gegen weitere, jedoch unzulässige Weisungen nicht strafschärfend berücksichtigt werden. Gemäß § 145a StGB macht sich strafbar, wer während de


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenter Abschnitt: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung › § 145a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 145a StGB
    § 145a Abs. 1 StGB oder § 145a Abs. I StGB

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