§ 152 StGB, Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets
Paragraph 152 Strafgesetzbuch

Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Art. 152-154: Schwangerschaftsabbruch

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/pr/polstrafrecht/Online-Kommentar-P...
Dagegen begründet Art. 152 § 1. plStGB keine Strafbarkeit der Schwangeren selbst. 6. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem Schwangerschaftsabbruch gem. § 218 ff. StGB. Nach § 218 Abs. 3 StGB kann auch die Schwangere selbst wegen. Schwangerschaft

StPO §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 170 Abs. 1, 203 ... - Justiz in Sachsen

https://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/documents/6U2233.00.PDF
gemäß § 152 Abs. 2 StPO, der Umfang und die Dauer der Ermittlungen sowie die .... gemäß §§ 160 Abs. 1, 152 Abs. 2 StPO ein Ermittlungsverfahren gegen .... Alt. StGB. 6.1 Bestimmte Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, zu denen auch die. Entschließung zur Erh

Fünf Jahre §§ 152a Abs. 2, 263a Abs. 3 StGB: Ein Plädoyer für die ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2008_10_274.pdf
Fünf Jahre §§ 152a Abs. 2, 263a Abs. 3 StGB: Ein Plädoyer für die Korrektur hand- werklicher Mängel bei der innerstaatlichen Umsetzung von EU-Vorgaben. Von Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin. I. Einleitung. Das 35. Strafrechtsänderung

Zweiter Teil Abschlussverfügung des Staatsanwalts - Weltbild

https://www.weltbild.de/media/txt/pdf/9783415054271-112.187.777.pdf
Behörden stützen eine solche Einstellung auf § 152 Abs. 2 StPO, die meisten jedoch auf § 170 Abs. 2. ... Meinung ist der Vorzug zu geben, da § 152 Abs. 2 StPO dem Wortlaut nach keine Handhabe für eine Beendigung ... Gemeint ist der Strafantrag im Sinne v

hrr-strafrecht.de - BGH 2 StR 516/04 - 26. Januar 2005 (LG Aachen ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/04/2-516-04.pdf
Eine Verurteilung wegen - neben dem Gebrauchmachen von einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion - tateinheitlich verwirklichter Urkundenfälschung durch bloße Vorlage einer gefälschten Kreditkarte kommt nicht in Betracht. Das insoweit verwirklichte Unrech


Webseiten zum Paragraphen

§ 152 StGB (Strafgesetzbuch), Kreditschädigung - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/152
152 StGB Kreditschädigung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

RIS - Strafgesetzbuch § 152 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Kreditschädigung. § 152. (1) Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu s

§ 152 StGB Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85467.htm
Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.

§ 152 StGB - Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden ...

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/152/
152 StGB - § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets.

§ 152b StGB Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und ...

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85469.htm
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung › § 152

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 152 StGB
    § 152 Abs. 1 StGB oder § 152 Abs. I StGB

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