(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten,
(5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 gelten entsprechend.
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http://www.uni-koeln.de/jur-fak/kress/WilkitzkiSS2011/6-StGB3-7.doc
4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen ... 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter ... Geld- und Wertpapierfälschung (§§ 146, 151 und 152), Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Eurosc
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2008_10_274.pdf
die in § 152a StGB a.F. geregelte Fälschung von Zahlungs- karten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks in § 152b StGB umnummeriert. 1. Zum Umfang der Versuchsstrafbarkeit. Während § 152b StGB wie auch seine Vorgängernorm in Grund- tatbestan
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/017/1501720.pdf
15.10.2003 - Der Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht dienen verschie- dene Gesetzesänderungen im deutschen Recht (Änderungen und Ergänzungen der §§ 146, 151, 152a, 263a StGB sowie die Einfügung von § 152b StGB mit. Folgeänderungen und red
http://cyberfahnder.de/doc/Kochheim-Skimming-2010.pdf
22.04.2011 - Strafsenat jetzt präzisiert: In einer arbeitsteiligen Skimming-Ban- de setzen die nur mit dem Ausspähen von Kar- tendaten und PIN befassten Mittäter zum Ver- such des Fälschens von Zahlungskarten mit Ga- rantiefunktion (§§ 152a, 152b StGB) a
https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/EN/Publications/PoliceCrimeStatistics/2...
gemäß §§ 152a, 152b StGB davon: 553000 counterfeiting currency and official stamps, counterfeiting guarantee-secured and non-guarantee- secured payment cards, checks and bills of exchange (Sects. 152a, 152b PC) of which: 553100. Gebrauch falscher Zahlung
http://www.jura-ebook.de/wp-content/uploads/2012/02/Skimming.pdf
152b I, 22, 23 I StGB;. Anm.: I.d.R. ist der Versuchsbeginn der Fälschung von Zahlungskarten nach h.M.. (Anwendung der gemischt subjektiv-objektiven Theorie i.R.d. § 22 StGB) frühestens zu bejahen, wenn der Täter die zu skimmenden Daten tatsächlich erlan
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/152b
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als M
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85469.htm
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter.
https://sokolowski.org/stgb/%C2%A7-152b-stgb-faelschung-von-zahlungskarten-mit-...
152b StGB – Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks. (1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsst
https://revision-strafrecht.com/854/faelschung-von-zahlungskarten-%C2%A7%C2%A7-...
Unmittelbar zur Fälschung von Zahlungskarten mit und ohne Garantiefunktion (§§ 152a, 152b StGB) setzt noch nicht an, wer beim Herstellen von Fälschungen bisher nur die dafür erforderlichen Daten unbefugt ausgespäht hat. Verurteilung wegen gewerbs- und ba
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/152b_StGB.html
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks, § 152b StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 152b StGB.