§ 152b StGB, Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks
Paragraph 152b Strafgesetzbuch

(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.


(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


(4) Zahlungskarten mit Garantiefunktion im Sinne des Absatzes 1 sind Kreditkarten, Euroscheckkarten und sonstige Karten,

1.
die es ermöglichen, den Aussteller im Zahlungsverkehr zu einer garantierten Zahlung zu veranlassen, und
2.
durch Ausgestaltung oder Codierung besonders gegen Nachahmung gesichert sind.


(5) § 149, soweit er sich auf die Fälschung von Geld bezieht, und § 150 gelten entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

3-7 StGB

http://www.uni-koeln.de/jur-fak/kress/WilkitzkiSS2011/6-StGB3-7.doc
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Fünf Jahre §§ 152a Abs. 2, 263a Abs. 3 StGB - Zeitschrift für ...

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PKS-Straftatenschlüssel 2010 - PCS-List of offenses 2010 - BKA

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Verlag für juristische E-Books, Marc Einecker. Verfasst von Marc

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152b I, 22, 23 I StGB;. Anm.: I.d.R. ist der Versuchsbeginn der Fälschung von Zahlungskarten nach h.M.. (Anwendung der gemischt subjektiv-objektiven Theorie i.R.d. § 22 StGB) frühestens zu bejahen, wenn der Täter die zu skimmenden Daten tatsächlich erlan


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§ 152b StGB, Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und ...

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§ 152b StGB Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und ...

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(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Handelt der Täter.

Fälschung von EC-Karten, § 152b StGB - Joachim Sokolowski

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152b StGB – Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks. (1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit Freiheitsst

Fälschung von Zahlungskarten | Revision Strafrecht | Strafverteidiger ...

https://revision-strafrecht.com/854/faelschung-von-zahlungskarten-%C2%A7%C2%A7-...
Unmittelbar zur Fälschung von Zahlungskarten mit und ohne Garantiefunktion (§§ 152a, 152b StGB) setzt noch nicht an, wer beim Herstellen von Fälschungen bisher nur die dafür erforderlichen Daten unbefugt ausgespäht hat. Verurteilung wegen gewerbs- und ba

§ 152b StGB - Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion ...

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/152b_StGB.html
Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks, § 152b StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 152b StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung › § 152b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 152b StGB
    § 152b Abs. 1 StGB oder § 152b Abs. I StGB
    § 152b Abs. 2 StGB oder § 152b Abs. II StGB
    § 152b Abs. 3 StGB oder § 152b Abs. III StGB
    § 152b Abs. 4 StGB oder § 152b Abs. IV StGB
    § 152b Abs. 5 StGB oder § 152b Abs. V StGB

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