(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812936.pdf
27.06.2017 - Mit der Einfügung eines. § 315d Absatz 1 Nummer 3 StGB sollen auch diejenigen Fälle erfasst werden, in denen nur ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt. Außerdem werden mit der Änderung des Strafgeset
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Die Deli te des 13. Abschnitts des StGB spielen in der ju- ristischen Ausbildung eine Rolle und sind deshalb vielen angehenden Juristinnen und Juristen weitgehend unbe annt. Gerade mit § 176 StGB, welchen Garonne Bezjak in ihrer. Arbeit, die zugleich von
http://www.kinderschutzbund-sh.de/tl_files/DKSB/Fachtage%20und%20Fortbildungen/...
1) sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB. • auch Handlungen mit Willen des Kindes erfasst. • alle Menschen unter 14 Jahren sind Kinder. • einverständlicher Sexualkontakt jeglicher Art ist mit Kindern strafbar. Grund: => auch der einverständliche S
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Leitsatz: "Pornographischen Darstellungen entsprechendes Reden" im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB braucht nicht selbst alle Merkmale des Begriffs "pornographisch" zu erfüllen. Der Tatbestand ver- langt lediglich Reden, das pornographischen Darstellung
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Überblick über die strafrechtlichen Verjährungsvorschriften im StGB ................................................... 4 .... bb) Sinn und Zweck der Ruhensregelung gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB .................................... 20 b) Überblick ......
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176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch). Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Joachim Lauenburg - Strafverteidiger, Hamburg ...
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26.04.2011 - Bei dem Tatbestand des sexuellen Mussbrauchs (§ 176 StGB) handelt es sich um eines der am häufigsten registrierten Sexualdelikte. Höhere Verurteilungszahlen finden sich nur bei der Verbreitung pornografischer Schriften und der sexuellen Nöti
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08.07.2011 - Der Tatbestand des 176 IV Nr. 3 StGB, welcher ein Einwirken des Täters auf ein Kind durch Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB , um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder von dem Täter oder einem Dritten an ich vornehmen la
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Sexueller Missbrauch von Kindern - Strafverteidigung § 176 StGB. Sexueller Missbrauch von Kindern. Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Strafanzeige mit dem Vorwurf sexueller Missrauch von Kindern, Anklage ode
https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/was-ist-strafbar/
Sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176 StGB ist jede sexuelle Handlung, die an, von oder vor einem Kind vorgenommen wird. Bereits der Versuch eines Sexualkontaktes mit einem Kind ist strafbar. Angebliche Einwilligungen von Kindern, wie sie von Besc