§ 174b StGB, Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
Paragraph 174b Strafgesetzbuch

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch der durch das Verfahren begründeten Abhängigkeit sexuelle Handlungen an demjenigen, gegen den sich das Verfahren richtet, vornimmt oder an sich von dem anderen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


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Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung § 174b StGB ...

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174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Auch diese zum Sexualstrafrecht gehörige Regelung schützt die sexuelle Selbstbestimmung der in Schutz genommenen Personenkreise. Das Gesetz urteilt hier solche Personen als vor sexuell

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174b Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung [1]. (1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behörd

Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung - § 174 b ...

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Gemäß § 174 b StGB kann nur ein Amtsträgern (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB), der dienstlich an einem Strafverfahren, freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung oder behördlichen Verwahrung mitwirkt, Täter sein. Geschützt wird die sexuelle Selbst

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung › § 174b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 174b StGB
    § 174b Abs. 1 StGB oder § 174b Abs. I StGB
    § 174b Abs. 2 StGB oder § 174b Abs. II StGB

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