Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
Demgegenüber liegt der für §. 251 StGB erforderliche tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang vor, wenn A Gewalt gegen B anwendet, um dessen Medikamente wegnehmen zu können und B infolge der. Gewaltanwendung verstirbt). 4. Mindestens Fahrlässigkeit bezü
https://www.soldan.de/media/pdf/c8/5f/5c/9783406599002_LP.pdf
berg-Lieben StGB § 18 Rn 12 [allgemein für den Versuch der Erfolgsqualifikation]). Problematischer dagegen ist die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs. Zwar werden die grundsätzlichen Einwände gegen eine solche Strafbarkeit dahingehend, dass
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812359.pdf
16.05.2017 - Drucksache 18/12359. – 8 –. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Andere Räumlichkeiten, die keine dauerhaft genutzte Privatwohnung im Sinne des § 244 Absatz 4 StGB-E dar- stellen und Menschen nicht nur vorübergehend zur Unterkunft dienen,
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808961.pdf
28.06.2016 - StGB wird in die Fassung gebracht, die vor Inkrafttreten des 45. Strafrechtsänderungsgesetzes bestand (Ar- tikel 2); e) Klarstellungen in § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bzw. § 5 Absatz 1 Nummer 1 (Artikel 1 Nummer 1 bzw. 2), wie Dokumente ausz
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
Gemäß § 11 II StGB ist das erfolgsqualifizierte Delikt als Vorsatztat zu behandeln, so dass auch eine Teilnahme möglich ist. Bezüglich des Teilnehmers ist eine persönliche Zurechnung der schweren Folge geboten (§§ 18; 29 StGB). Der Teilnahmevorsatz muss
http://www.lawww.de/Library/stgb/18.htm
18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen. Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/18
18 StGB Freiheitsstrafen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/das-erfolgsqualifizierte-delikt/
13.05.2017 - Dies folgt aus § 18 StGB, wo es heißt: „Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwere Strafe, so trifft sie den Täter oder Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt. Merke: E
http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
15 – Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln · § 16 – Irrtum über Tatumstände · § 17 – Verbotsirrtum · § 18 – Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen · § 19 – Schuldunfähigkeit des Kindes · § 20 – Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen · § 21 – Ve
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_18/
30.10.2017 - 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen. Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fäl