§ 19 StGB, Schuldunfähigkeit des Kindes
Paragraph 19 Strafgesetzbuch

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.


Benachbarte Paragraphen


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Schuld - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR002/schuld.doc
I. § 19 StGB: Schuldunfähigkeit von Kindern. Beachte auch § 3 JGG zur Schuldfähigkeit von Jugendlichen. Vgl. hierzu Krey, AT 1, Rn 657. II. § 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Krey, AT 1, Rn 658). Aufbau: 1) Unfähigkeit des Täters, d

19 - Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht

https://www.strafrecht.uni-freiburg.de/lehrveranstaltungen/frlv/wise/kretschmer...
Die neue, beschuldigtenfreundliche Regelung des Überschuldungsbegriffes führt jedenfalls dazu, dass dieses Krisenmerkmal im Strafverfahren nur in krassen Fällen feststellbar ist. Da § 19 Abs. 2 a.F. nicht als vorübergehende Regelung konzipiert war und da


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Strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
04.11.2003 - liktsfähig (§ 828 II BGB); keine strafrechtliche Verantwortlichkeit, § 19 StGB. 3. Jugendliche: 13 – 17 Jahre; zivilrechtlich beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB); zivilrechtlich bedingt deliktsfähig (§ 828 II BGB); strafrechtlich bedingt s

Drucksache 19/463 - Landtag SH

https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00463.pdf
Drucksache 19/463(neu). 19. Wahlperiode. 15.01.2018. Alternativantrag der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der SPD zu „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht zulassen - § 219a StGB beibehalten“ (Drs. 19/451). Änderung des Strafgesetzbuches - Auf

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt. - Bundestag

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/009/1900950.pdf
27.02.2018 - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Achim Kessler,. Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/723 –. Entschädigung für die nach § 175 StGB und § 15

Die Schuldfähigkeit - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2014/strafrecht-at/karteikarten/%C2%A7%2...
19, 20 StGB) schuldfähig sein. Schuldunfähige bleiben straflos. Möglich ist aber die Unterbrin- gung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (§§ 63, 64 StGB,. § 7 JGG). Schuldunfähig sind: - Kinder bis zum vollendeten 14. Leben

Übersicht 19 AT - Versuch der Beteiligung und Kettenteilnahme neu

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/6__12217_19_AT_Versuch_der_Beteiligu...
Die erfolglose, lediglich versuchte Teilnahme an fremder Haupttat (d.h. die versuchte Anstiftung oder versuchte Beihilfe) ist nach den allgemeinen Versuchsregeln nicht strafbar, denn § 22 StGB verlangt das Ansetzen zur Verwirklichung des „Tatbestandes“.


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes - laWWW.de

http://www.lawww.de/Library/stgb/19.htm
<- § 18 · StGB zurück, § 20 ->. § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes. Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. <- § 18 · StGB zurück, § 20 ->

§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85238.htm
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

§ 19 StGB (Strafgesetzbuch), Geldstrafen - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/19
19 StGB Geldstrafen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 19 StGB, Schuldunfähigkeit des Kindes - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/19
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. § 18 StGB, Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen · § 20 StGB, Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen · Top-Rechner · Zumutbare Belastung · Wahl der Steuerklasse · St

§ 19 StGB - Schuldunfähigkeit des Kindes - Rechtswörterbuch

https://www.rechtswoerterbuch.de/gesetze/stgb/19/
19 StGB - § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt.


  • Verortung im StGB

    StGBAllgemeiner Teil: › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit › § 19

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 19 StGB
    § 19 Abs. 1 StGB oder § 19 Abs. I StGB

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