(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
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http://www.jugendarbeit-rm.de/relaunch2009/wp-content/uploads/2009/05/Anlage-5-...
179 StGB Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen. § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten. § 181a StGB Zuhälterei. § 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. § 183 StGB Exhibitio
http://tech4transparency.com/entscheide/kantone/nw/dateien/STK_+06+1.Strafabtei...
Art. 181 StGB. Die vorsätzliche Anwendung physischer Gewalt gegenüber der körperlich schwächeren Ehefrau und die dadurch erwirkte Beeinträchtigung deren Willensfreiheit mit dem Ziel, an eine Adresse zu gelangen, erfüllt den objektiven, wie auch den subje
https://www.ekmd.de/attachment/aa234c91bdabf36adbf227d333e5305b/1e2e48594f6df64...
sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge. § 179 StGB sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. § 180 StGB. Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. § 180 a StGB. Ausbeutung von Prostituierten. § 181 a StGB. Zuhälterei. § 182 St
https://ec.europa.eu/anti-trafficking/sites/antitrafficking/files/criminal_code...
182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. § 183. Exhibitionistische Handlungen. § 183a. Erregung öffentlichen Ärgernisses. § 184. Verbreitung pornographischer Schriften. § 184a. Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften. § 184b. Verbreitun
http://ismaning.bereitschaften.brk-muenchen.de/uploads/media/BRK-Rundschreiben_...
23.03.2011 - Exhibitionistische Handlungen: § 183 StGB,. Erregung öffentlichen Ärgernisses: 183a StGB,. Verbreitung pornographischer Schriften: § 184 StGB,. Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: § 184a StGB,. Verbreitung, Erwerb- und k
http://www.kreis-as.de/media/custom/2026_454_1.PDF
Landkreis Amberg-Sulzbach – Kreisjugendamt – erweitertes Führungszeugnis. § 72a Abs. 1 SGB VIII erfasst folgende Straftatbestände des StGB: • § 171 Verletzung ... 183 Exhibitionistische Handlungen. • § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses. • §§ 184 bis
http://lawww.de/Library/stgb/183.htm
183 Exhibitionistische Handlungen. (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß
http://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/exhibitionistische-handlungen-gem-1...
Der Vorwurf des Exhibitionismus wird schnell erhoben. Die Verteidigungschancen stehen aber gut. Denn in vielen Fällen liegt der Tatbestand tatsächlich gar nicht vor. Die exhibitionistische Handlung ist in § 183 StGB unter Strafe gestellt. Dabei handelt e
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.ht...
22.03.1999 - a), den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 19. Januar 1999 - 2 Ss 1453/98 -,. b), das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24. August 1998 - Ns 19 Js 498/97 -,. c), das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 7. November 1997 - 5 Ds
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85509.htm
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die.
https://strafverteidigung-hamburg.com/1633/exhibitionistische-handlung/
Eine interessante Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg, die sich mit dem Tatbestand des § 183 I StGB (exhibitionistische Handlung) auseinandersetzt und aktuell eine zu fertigende Revisionsschrift bereichert. Der Senat beschreibt ausführlich die st