(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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http://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung-NRW/Dokumentat...
Bei dem Bedrohungstatbestand ist zu beachten, dass das angedrohte Übel ein Verbrechen, also eine Straftat mit einer gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe sein muss (etwa Tötungsdelikt, Vergewaltigung). b) Delikte zum Schutz des eigene
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/226-16(B).pdf?__...
17.06.2016 - Auch werden Bildaufnahmen an Zeitungen oder Fernsehanstalten weiterge- geben. Der strafrechtliche Schutz gegen solche Praktiken ist bisher lückenhaft. Der kürzlich durch das Neunundvierzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches mit Wir
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2006_1_1
I. Zweck des § 201a StGB. Mit der Einführung des am 6.8.2004 in Kraft getretenen. § 201a StGB bezweckte der Gesetzgeber erklärtermaßen, die zuvor bestehende Disparität zwischen dem strafrechtlichen. Schutz vor Wortaufnahmen durch § 201 StGB und dem bis-
http://www.deubelli.com/files/files/img/News/201a%20StGB%20cvfoto.pdf
Thema war hier, dass der kommerzielle Handel mit sogenannten „Posing-Bildern“ bislang nur über die Ansprüche aus §§ 33, 22, 23 KUG strafbewehrt mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem. Jahr. - Eine Strafbarkeit nach dem StGB war nur dann möglich
https://www.polizei-praevention.de/fileadmin/RIK/03_Downloads/3____201_a_StGB_S...
27.01.2015 - Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos. Änderung des § 201 a StGB v. 27.01.2015. LKA Niedersachsen – Zentralstelle Jugendsachen. 2. 49. Gesetz zur Änderung des StGB, ausgegeben am 26.01.2015;. Änderungen beim § 201 a StGB. Mit dem
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/15/024/1502466.pdf
10.02.2004 - Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode. – 3 –. Drucksache 15/2466. Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – § 201a StGB (… StrÄndG). Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1. Änderung des Strafgesetzbuches. Das Straf
https://strafverteidigung-hamburg.com/2363/der-neue-%C2%A7-201a-stgb/
Durch neuere Phänomene wie das Cybermobbing gelangte der Gesetzgeber zu der Auffassung, dass der strafrechtliche Persönlichkeitsschutz insbesondere durch § 201a StGB alter Fassung im Bereich des Schutzes vor unbefugten Aufnahmen nicht ausreichend war. An
https://www.anwalt.org/201a-stgb/
Wissenswertes zu § 201a StGB: Infos zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, zu Sanktionen gemäß StGB § 201a u.v.m..
https://www.rechtambild.de/2014/12/gesetz-zu-unbefugten-und-ehrverletzenden-fot...
03.12.2014 - Im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben, wird nun auch der § 201a des Strafgesetzbuches (StGB) geändert. Unter dem Titel „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ werden sowohl der Strafrahmen als auch die
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verletzt-des-hoechstpersoenlichen-lebensberei...
04.07.2014 - Ermittlungsverfahren wegen § 201a StGB, also des Tatvorwurf einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, stehen häufig in Zusammenhang mit dem heimlichen Fotografieren bzw. der Videoaufzeichnung mittels Spycams
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verteidigung-bei-verletzung-des-hoechstpersoe...
21.01.2014 - Gemäß § 201 a Abs. 1 StGB wird, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Leben