§ 202a StGB, Ausspähen von Daten
Paragraph 202a Strafgesetzbuch

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


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Prof - Uni Trier

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I. Ausspähen von Daten nach § 202a StGB. Zwar verschafft sich T unbefugt die Kreditkartendaten des K. Diese sind aber nicht gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert, sondern für jedermann ersichtlich von der Karte ablesbar. Der Datenbegriff, der i


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IT-gestützte interne Ermittlungen in Unternehmen - Zeitschrift für ...

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202a, 206 StGB. Von Akad. Rat Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur., Mainz. Unternehmensinterne Ermittlungen werden als Dienstleis- tung angesichts stetig steigender Ansprüche an „Corporate. Compliance“ zunehmend auch in Deutschland nachgefragt – vor allem

Das neue Computerstrafrecht: Ausspähen und Abfangen von Daten

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16.10.2007 - 202a StGB (Neufassung vom August 2007). Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind unter Überwindung der. Zugangssicherung verschafft, wird .…

Ausspähen und Abfangen von Daten - Universität Münster

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/ausspaehen_und_a...
16.10.2007 - 202a StGB (Neufassung vom August 2007). Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind unter Überwindung der. Zugangssicherung verschafft, wird .…

202 a StGB Ausspähen von Daten - HPI-DCL

https://www.dcl.hpi.uni-potsdam.de/teaching/osAdminSem05/Strafgesetze.pdf
Schutzgut „Daten“. § 202 a StGB Ausspähen von Daten. (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit

Der unbefugte Zugriff auf gesicherte Daten unter näherer Betrachtung ...

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29.10.2015 - Daten: § 202a Abs. 2 StGB. • Ausschlaggebend: Rechtsmacht zur Verfügung über die Daten. • Nicht tatbestandsgemäß: Zweckwidriges Verwenden. Fallbeispiel: Der Handelnde darf grundsätzlich über die Daten verfügen, handelt jedoch gegen den Wille


Webseiten zum Paragraphen

§ 202a StGB Ausspähen von Daten Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85534.htm
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Ausspähen von Daten, § 202a StGB - Anwalt.de

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausspaehen-von-daten-a-stgb_027717.html
14.06.2012 - Entgegen der landläufigen Meinung führt der Straftatbestand des § 202a StGB - Ausspähen von Daten - keinesfalls ein Schattendasein innerhalb des Strafgesetzbuches. Alleine im vergangenen Jahr (2011) wurden bundesweit rund 16.000 Ermittlungsv

Datenausspähung (§ 202a StGB) | Fachanwalt Strafrecht München

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1. Ausspähen von Daten (§ 202a StGB StGB). Geschütztes Rechtsgut ist das formelle Geheimhaltungsinteresse des Berechtigten. Tatobjekt sind Daten. Das sind alle durch Zeichen oder Funktionen dargestellte Informationen, die Mittel oder Ergebnis eines EDV-V

StGB § 202a Ausspähen von Daten - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_202a/
30.10.2017 - 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes · § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen · § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses · § 202a Ausspähen von Daten · § 202b Abfangen von Daten · § 202c Vorbereite

Was das Computerstrafrecht verbietet und was es erlaubt | iX - Heise

https://www.heise.de/ix/artikel/Zur-Strafe-1892408.html
Interessant an der Strafvorschrift des § 202a StGB ist, dass diese nach der Einführung im Jahre 1986 Hacking an sich nicht unter Strafe stellte, solange sich der Täter keine Daten unbefugt verschaffte. Der Systemeinbruch selbst war zunächst straffrei. Na


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs › § 202a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 202a StGB
    § 202a Abs. 1 StGB oder § 202a Abs. I StGB
    § 202a Abs. 2 StGB oder § 202a Abs. II StGB

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