(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
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https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/loesung_080507.d...
I. Ausspähen von Daten nach § 202a StGB. Zwar verschafft sich T unbefugt die Kreditkartendaten des K. Diese sind aber nicht gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert, sondern für jedermann ersichtlich von der Karte ablesbar. Der Datenbegriff, der i
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_2_406.pdf
202a, 206 StGB. Von Akad. Rat Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur., Mainz. Unternehmensinterne Ermittlungen werden als Dienstleis- tung angesichts stetig steigender Ansprüche an „Corporate. Compliance“ zunehmend auch in Deutschland nachgefragt – vor allem
https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Betriebstagungen/bt47/forum-recht-welp.p...
16.10.2007 - 202a StGB (Neufassung vom August 2007). Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind unter Überwindung der. Zugangssicherung verschafft, wird .…
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/ausspaehen_und_a...
16.10.2007 - 202a StGB (Neufassung vom August 2007). Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind unter Überwindung der. Zugangssicherung verschafft, wird .…
https://www.dcl.hpi.uni-potsdam.de/teaching/osAdminSem05/Strafgesetze.pdf
Schutzgut „Daten“. § 202 a StGB Ausspähen von Daten. (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
http://www.it-fachanwaltstage.de/assets/Muenchen/Vortraege/Hassemer-Zugriff-auf...
29.10.2015 - Daten: § 202a Abs. 2 StGB. • Ausschlaggebend: Rechtsmacht zur Verfügung über die Daten. • Nicht tatbestandsgemäß: Zweckwidriges Verwenden. Fallbeispiel: Der Handelnde darf grundsätzlich über die Daten verfügen, handelt jedoch gegen den Wille
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85534.htm
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausspaehen-von-daten-a-stgb_027717.html
14.06.2012 - Entgegen der landläufigen Meinung führt der Straftatbestand des § 202a StGB - Ausspähen von Daten - keinesfalls ein Schattendasein innerhalb des Strafgesetzbuches. Alleine im vergangenen Jahr (2011) wurden bundesweit rund 16.000 Ermittlungsv
http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/datenausspaehung-und-da...
1. Ausspähen von Daten (§ 202a StGB StGB). Geschütztes Rechtsgut ist das formelle Geheimhaltungsinteresse des Berechtigten. Tatobjekt sind Daten. Das sind alle durch Zeichen oder Funktionen dargestellte Informationen, die Mittel oder Ergebnis eines EDV-V
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_202a/
30.10.2017 - 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes · § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen · § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses · § 202a Ausspähen von Daten · § 202b Abfangen von Daten · § 202c Vorbereite
https://www.heise.de/ix/artikel/Zur-Strafe-1892408.html
Interessant an der Strafvorschrift des § 202a StGB ist, dass diese nach der Einführung im Jahre 1986 Hacking an sich nicht unter Strafe stellte, solange sich der Täter keine Daten unbefugt verschaffte. Der Systemeinbruch selbst war zunächst straffrei. Na