(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 203 Absatz 5 gilt entsprechend.
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https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/ReGE_Neuregelun...
StGB. Um auch für die Berufsgruppen, für deren Berufsausübungsrecht der Bund keine Gesetz- gebungskompetenz hat, so weit als möglich Rechtssicherheit zu schaffen, sieht der Ent- wurf darüber hinaus eine .... In § 204 Absatz 2 wird die Angabe „Abs. 4“ dur
http://www.informationsrecht.uni-oldenburg.de/download/Leseprobe_Computerstrafr...
len hat der BGH Begünstigung gemäß § 257 Abs. 1 StGB festgestellt.44. Nach Angaben der WHO sind 6% der Arzneimittel, die weltweit verkauft wer- den, Fälschungen.45 Nach einer Studie des Europarates steigt die Vermarktung von gefälschten Medikamenten in D
http://www.servat.unibe.ch/dfr/pdf/c4077018.pdf
Urteil des Kassationshofes vom 24. April 1951 i. S. Imhof gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern. Art. 58, 204 Ziff.- 3 StGB. Voraussetzungen der Einziehung und. Vernichtung eines unzüchtigen Filmes. Art. 58 et 204 eh. 3 OP. Confiscation et destruct
https://www.uni-siegen.de/start/formularcenter/studierende/copy_of_einstellung/...
133 Absatz 3. - Verwahrungsbruch,. § 201 Absatz 3. - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,. § 203 Absatz 2, 4, 5. - Verletzung von Privatgeheimnissen,. § 204. - Verwertung fremder Geheimnisse,. §§ 331, 332. - Vorteilsnahme und Bestechlichkeit,. § 35
https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/...
Normen: § 42 BeamtStG, § 8 DG, § 12 DG,. § 13 DG, § 22 DSG, § 23 DSG,. § 98 GWB, § 31 GemHVO, § 45. GemHVO, § 60 GemHVO, § 9 LHO,. § 55 LHO, § 108b StGB, § 108e. StGB, § 203 StGB, § 204 StGB,. § 246 StGB, § 258a StGB, § 261. StGB, § 263 StGB, § 264 StGB,
http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
Die Strafnorm des § 204 Absatz 1 StGB lautet: Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 StGB verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mi
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85536.htm
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) § 203.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/204
204 StGB (weggefallen) - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Datenschutzstrafrecht-Teil-16-204-StGB-...
7.6 Geltungsbereich Grundsätzlich gilt das deutsche Strafrecht nur für Taten, die auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden. Für die Strafbarkeit n.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_204/
30.10.2017 - Besonderer Teil. Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs. § 204 Verwertung fremder Geheimnisse [1]. (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geh