§ 202d StGB, Datenhehlerei
Paragraph 202d Strafgesetzbuch

(1) Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.


(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere

1.
solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen, sowie
2.
solche beruflichen Handlungen der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Personen, mit denen Daten entgegengenommen, ausgewertet oder veröffentlicht werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Der missratene Tatbestand der neuen Datenhehlerei (§ 202d StGB)

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_8_1038.pdf
ZIS 8/2016. 526. Der missratene Tatbestand der neuen Datenhehlerei (§ 202d StGB). Von Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg, LL.M., Bonn. Die mit dem Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdaten- speicherung vom 10.12.2015 in das StGB eingefügte Vor- schr

Datenhehlerei nach dem künftigen § 202d StGB - Lorenz Franck

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Ausweislich des Wortlauts von § 202d Abs. 1 StGB-E kann jede rechtswidrige Tat taugliche Vortat einer Datenhehlerei sein. Hiermit sind ausschließlich Straftaten gemeint. Dies ergibt sich bereits aus der Verwendung des Begriffes „Tat“ als straf- rechtlich

Gesetzentwurf - Deutscher Bundestag

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10.07.2013 - keitslücken in Fällen des Handels mit rechtswidrig erlangten Daten durch die. Einführung eines neuen Straftatbestands der Datenhehlerei (§ 202d StGB-E). Rechnung. Um den Anwendungsbereich der Norm zu begrenzen, werden nur solche Daten von de

150602_Stellungnahme Datenhehlerei Fachausschuss Strafrecht

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202d StGB „Datenhehlerei“. (1) Wer Daten im Sinne von § 202a Abs. 2, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugä

Inhalt Das Strafrecht als schlechtes Vorbild - Betrachtung zum ...

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26.10.2013 - Datenhehlerei (1) Wer Daten (§ 202a Abs. 2), die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder ei

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs › § 202d

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 202d StGB
    § 202d Abs. 1 StGB oder § 202d Abs. I StGB
    § 202d Abs. 2 StGB oder § 202d Abs. II StGB
    § 202d Abs. 3 StGB oder § 202d Abs. III StGB

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