(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Grundtatbestand, § 212 Abs. 1 StGB; Verursachung des Todes; vorsätzlich +; b. Privilegierung des § 216 Abs. 1 StGB? kein ausdrückliches und ernsthaftes Tötungsverlangen der M. Anderes Ergebnis vertretbar, wenn Funktion des § 16 Abs. 2 StGB in Fiktion des
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR002/freiverantwortlichkeit.doc
Maßstäbe der Einwilligungslehre (i.V.m. der Dogmatik zur „Ernstlichkeit des Verlangens“ nach dem eigenen Tod, § 216 StGB). Freiverantwortlich ist der Entschluss zur Selbsttötung, -verletzung, -gefährdung, wenn er nach diesen Maßstäben Ausdruck eines frei
http://www.henning-radtke.de/materialien/ss06/exkl/Klausur_12_5_Lsg.doc
I. §§ 216, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB; Tötung auf Verlangen in mittelbarer Täterschaft (durch Tatmittler P) zum Nachteil E. durch das Anmischen des Giftes und das Bereitstellen des mit Gift versetzten Getränks zur Abholung durch P. Mit dem Tod von E ist ein t
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-3/...
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB. Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass die Achtung fremden Lebens ein unantast- bares Prinzip des Strafrechtsschutzes darstellt und das Rechtsgut Leben grundsätz- lich unverfügbar ist. Daher kann sich der Täter auch da
https://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschun...
C. Tötung auf Verlangen (§ 216. StGB). „(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar.“
http://guelpen.de/dokumente/sterbehilfe.pdf
216 StGB ist gegenüber § 212 StGB ein sog. lex specialis und zwar in Form der Privilegierung. Die Tötung auf Verlangen stellt einen eigenen Straftatbestand dar und mithin nicht nur eine bloße. Strafrahmenverschiebung wie § 213. Die Tötung auf Verlangen i
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/04-toetungaufverlangen.pdf
01.10.2011 - I. Probleme des § 216 StGB. 1. § 216 StGB stellt eine selbständige Privilegierung zu §§ 211, 212 StGB dar und besitzt daher auch eine Sperrwirkung hinsichtlich des Mordtatbestandes, § 211 StGB. 2. Auslegung der einzelnen objektiven Tatbestan
https://www.htwsaar.de/sowi/fakultaet/personen/professoren/prof-dr-robert-rossb...
StrafR. Zur Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB. SICB§22,§23,§216,§242Abs.1,§248a;JCC§1,§3,§17Abs.2,§i8Abs.'lund2,§31Abs.1. Leitsatz: Einem Attenpftegepraktikant, der eine über einhundert Jahre atte bettlägerige und btinde. Heimbewohnerin mit einem Kis
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7%C2%A7-212-216-stgb-toetung/
Die Tötung auf Verlangen im Sinne des § 216 StGB ist in den letzten Jahren stark in den Vordergrund gerückt. Dies ist unter anderem dem Medieninteresse um den Fall des sogenannten Kannibalen von Rotenburg, Armin Meiwes, geschuldet. Der Fall schrieb damal
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85544.htm
(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-t-tung-auf-verlangen-216-stgb
Schema zur Tötung auf Verlangen, § 216 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: Ein anderer Mensch b) Der Tötung ausdrücklich und ernsthaft verlangt. Verlangen ist mehr als ein bloßes Einverständnis des Getöteten, es besteht in der Einwi
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzgebung-sterbehilfe-tatbestandsme...
12.11.2015 - Dies ergibt sich aus der Wertung des § 216 StGB. 12.11.2015 22:14, Hanno. Vielen Dank für die guten Ansatzpunkte. Ich denke auch, dass sich hier noch über einiges diskutieren ließe. Hanno Auf diesen Kommentar antworten. 13.11.2015 06:32, Tom
http://law-journal.de/archiv/jahrgang-2012/heft-3/der-strafgrund-der-totung-auf...
von Christoph Schoppe*. A. Einführung. Nach § 216 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, wer zur Tötung eines anderen Menschen durch dessen ausdrückliches und ernstliches Verlangen bestimmt wurde. Damit berührt die Norm ein