§ 218a StGB, Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
Paragraph 218a Strafgesetzbuch

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1.
die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2.
der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3.
seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.


(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.


Benachbarte Paragraphen


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Regelungssystematik der §§ 218, 218a StGB Sachstand - Deutscher ...

https://www.bundestag.de/blob/541290/4654eee8823c4fd7efb68cc1d85b1954/wd-7-161-...
Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. WD 7 - 3000 - 161/17. Seite 2. Regelungssy

Der Schwangerschaftsabbruch wird grundsätzlich als ... - Werner Schell

http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Strafrecht/Straftat001.pdf
218a Abs. 1 und 219 StGB. ○ Vorliegen der sog. medi- zinischen oder sog. krimi- nologischen Indikation nach § 218a Abs. 2 und 3. StGB. ○ Straflosigkeit der. Schwangeren bei einem sog. persönlichen Strafaus- schließungsgrund nach §. 218a Abs. 4 StGB. 1 Vg

Schwangerschaftsabbruch, §§ 218 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/07-schwangerschaftsabbruch.pdf
01.10.2011 - Prüfungsschema: Grundtatbestand des § 218 I StGB. 1. Objektiver Tatbestand a) Abbruch der Schwangerschaft = Abtötung der Leibesfrucht. Beginn: Nidation (§ 218 I 2 StGB); Ende: Beginn der Geburt b) Kein Tatbestandsausschluss nach § 218a I StG

Die Chronik des §218 und der Weg zur Gründung von donum vitae ...

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25.09.1970 - Nach §218a ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt und straffrei, wenn er innerhalb der ersten 12 ... Fristenregelung des §218a verhindert, die Indikationen des §218b aber in Kraft treten lässt und ... die deutschen Bischöfe in einem pastora

2.3 Medizinische Indikation (§ 218a Abs. 3 StGB) - Thieme Connect

https://www.thieme-connect.de/products/ebooks/pdf/10.1055/b-0034-56816.pdf
Kostenübernahme. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, soweit sich diese unmittelbar auf die Abruptio beziehen. – abrechenbar sind: ärztliche Beratung vor dem Eingriff ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem


Webseiten zum Paragraphen

StGB § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_218a/
30.10.2017 - Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben. § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs [1]. (1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine

Schwangerschaftsabbruch | Kanzlei Dr. Buchert & Partner

http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/schwangerschaftsabbruch.html
Grundsätzlich ist der Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe gestellt. Dies ist in den §§ 218 ff StGB geregelt. § 218 StGB enthält dabei den zentralen Tatbestand, der durch § 218 a StGB ergänzt wird. Der Tatbestand des § 218 StGB soll das ungeborene

218a StGB – WikiMANNia

http://de.wikimannia.org/218a_StGB
07.12.2012 - Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen, Indikation zum Schwangerschaftsabbruch, 218a StGB - Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. Fassung von 25. Febr. 1975, Fassung von 18. Juni 1976, Fassung von 16. J

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben › § 218a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 218a StGB
    § 218a Abs. 1 StGB oder § 218a Abs. I StGB
    § 218a Abs. 2 StGB oder § 218a Abs. II StGB
    § 218a Abs. 3 StGB oder § 218a Abs. III StGB
    § 218a Abs. 4 StGB oder § 218a Abs. IV StGB

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