(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.
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http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Rec...
„(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu för- dern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei. Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt s
http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/m/mesch_maria/versteckte-dokumente/sp-...
212 I, 27 StGB (Beihilfe zum Totschlag) durch Besor- gen des Mittels. Eine Beihilfestrafbarkeit nach § 27 StGB scheidet mangels rechtswidriger Haupttat be- reits unabhängig vom Erfolg der Selbsttötung des P aus, da § 212 StGB die Tötung ei- nes anderen M
https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-48-17-strafbarkeit-der-sterbehilfe?file=...
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach § 217 StGB verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und verletzt das. Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen. Außerdem greift die Vorschrift ungerechtfertigt in die
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf
01.07.2015 - ßig handeln. B. Lösung. Der Entwurf schlägt die Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Strafgesetz- buch (StGB) vor (§ 217 StGB-E), der in Absatz 1 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Diese Tätigkeit soll
https://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/Gesetzesaktualisierung_RA-02-16_neure...
Übersicht zur Neuregelung des § 217 StGB. Problem: Beihilfe zum Suizid zum Herausnehmen. Am 6. November 2015 hat der Bundestag das „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ be- schlossen. Politisch war sehr umstritten, ob
https://www.aerzteblatt.de/archiv/186360/Verbot-der-geschaeftsmaessigen-Foerder...
217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) lautet: „(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetzgebung-sterbehilfe-tatbestandsme...
12.11.2015 - Zu diesem Zweck wurde folgender § 217 n.F. Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen: "(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Fre
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/b...
vor 8 Stunden - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Bundes
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85545.htm
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/module/stgb-a7-217
§217 StGB. Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag eine neue strafrechtliche Regelung zur geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe verabschiedet. Ihr Wortlaut ist: (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu ges