§ 219b StGB, Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft
Paragraph 219b Strafgesetzbuch

(1) Wer in der Absicht, rechtswidrige Taten nach § 218 zu fördern, Mittel oder Gegenstände, die zum Schwangerschaftsabbruch geeignet sind, in den Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Die Teilnahme der Frau, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft vorbereitet, ist nicht nach Absatz 1 strafbar.


(3) Mittel oder Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland Sachstand

https://www.bundestag.de/blob/514874/f2a95a4276de286f5233528983df76bb/wd-7-064-...
10.05.2017 - 1. Einleitung. In der diesem Sachstand zugrundeliegenden Anfrage geht es darum, einen Überblick über die strafrechtlichen Normen zum Schwangerschaftsabbruch zu geben. Die §§ 218 bis 219b Strafge- setzbuch (StGB)1 regeln die Strafbarkeit des

PKS-Straftatenschlüssel 2010 - PCS-List of offenses 2010 - BKA

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Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft § 219a StGB. 040040 advertising for termination of pregnancy (Sect. 219a PC). 040050. Inverkehrbringen von Mitteln Schwangerschaftsabbruch § 219b StGB. 040050 bringing means for termination of pregnancy into ci

Straftatenkatalog Polizeiliche Kriminalstatistik ... - Polizei Hessen

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Chronik des § 218 StGB - Jugend für das Leben

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21.03.1973 - Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 86, S. 390): Inkrafttreten von Art. 13 Nr. 1 SFHG (§§ 218-219 b StGB) verhindert. 28.05.1993. 2. Fristenregelungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvF. 2/90, 4/92 u. 5/9

Medizinische Grundlagen für §§ 218 ff. StGB 19 A. Schwangerschaft ...

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2. Rechtfertigungsgründe (§ 218a Abs. 2 und 3 StGB). 88. 3. Persönlicher Strafausschließungsgrund (§ 218a. Abs. 4 S. 1 StGB). 89. 4. Absehen von Strafe (§ 218a Abs. 4 S. 2 StGB). 90. III. §§ 218b, 218c, 219,219a, 219 b StGB. 92. 1.§ 218b StGB. 92. 2. § 2


Webseiten zum Paragraphen

§§ 218 bis 219b StGB Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=218-219b
(1) 1Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsa

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Der Abbruch einer Schwangerschaft fällt juristisch gesehen unter die Rubrik "Straftaten gegen das Leben", denn der strafrechtliche Lebensschutz erstreckt sich auch auf die ungeborene Leibesfrucht (Nasciturus)...

StGB § 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_219b/
30.10.2017 - 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft [1]. (1) Wer in der Absicht, rechtswidrige Taten nach § 218 zu fördern, Mittel oder Gegenstände, die zum Schwangerschaftsabbruch geeignet sind, in den Verkehr bringt, wird mit

§ 218 StGB – Blog von Halina Wawzyniak

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25.10.2017 - Der komplett falsche Weg aus meiner Sicht. Es muss darum gehen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen zu stärken. Sinnvoll wäre es deshalb die §§ 218-219b StGB ersatzlos zu streichen. Wer unbedingt mit kleinen Schritten anfangen will, der sol

Strafrecht - Georg-August-Universität Göttingen

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben › § 219b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 219b StGB
    § 219b Abs. 1 StGB oder § 219b Abs. I StGB
    § 219b Abs. 2 StGB oder § 219b Abs. II StGB
    § 219b Abs. 3 StGB oder § 219b Abs. III StGB

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