§ 218c StGB, Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch
Paragraph 218c Strafgesetzbuch

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,

1.
ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen,
2.
ohne die Schwangere über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere über Ablauf, Folgen, Risiken, mögliche physische und psychische Auswirkungen ärztlich beraten zu haben,
3.
ohne sich zuvor in den Fällen des § 218a Abs. 1 und 3 auf Grund ärztlicher Untersuchung von der Dauer der Schwangerschaft überzeugt zu haben oder
4.
obwohl er die Frau in einem Fall des § 218a Abs. 1 nach § 219 beraten hat,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 218 mit Strafe bedroht ist.


(2) Die Schwangere ist nicht nach Absatz 1 strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Fall 26: Eine Auseinandersetzung mit Folgen

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Fall StGB) scheidet aus, da aufgrund der zuvorigen Auseinandersetzung eine Arglosigkeit des A nicht sicher festzustellen ist. 2. .... verschiedene Subsidiaritätsklauseln vorhanden sind und hierbei in der Regel spezielle Strafbestimmungen nennt, hinter de


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Sonstige Hilfen-Richtlinien

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23.10.1998 - kungen ärztlich beraten (§ 218 c StGB),. - die notwendige Nachbehandlung gewährleisten (§ 13 Abs. 1 Schwan- gerschaftskonfliktgesetz - SchKG). 2. Nicht rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch. Der Schwangerschaftsabbruch darf nur mit Einwilli

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In § 218 c StGB erhält Absatz 1 die folgende Fassung: (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,. 1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen,. 2. ohne die Schwangere über die Be


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§ 218c StGB Ärztliche Pflichtverletzung bei einem ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85549.htm
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, 1. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen, 2. ohne die Schwangere über die Bedeutung des Eingriffs, insbesondere.

StGB § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_218c/
30.10.2017 - 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch. (1) Wer eine Schwangerschaft abbricht,. ohne der Frau Gelegenheit gegeben zu haben, ihm die Gründe für ihr Verlangen nach Abbruch der Schwangerschaft darzulegen,. ohne die S

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben › § 218c

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 218c StGB
    § 218c Abs. 1 StGB oder § 218c Abs. I StGB
    § 218c Abs. 2 StGB oder § 218c Abs. II StGB

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