(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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http://www.jura.uni-muenchen.de/fakultaet/lehrstuehle/saliger/aktuelles/dokumen...
263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB durch das Tanken. Vorprüfung; Tatentschluss. P erhält nur Besitz am Benzin, kein Eigentum. Unmittelbares Ansetzen; RWK und Schuld; Kein Rücktritt, § 24 Abs. 1 StGB. D. Strafbarkeit des P gem. § 246 StGB durch das Ta
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
246 Abs. 1 StGB durch das Ansichnehmen der Uhr; aa. Fremde bewegliche Sache: s. oben a aa. bb. Zueignung: a)H. M.: Zueignung = Manifestation der Zueignungsabsicht,; Betätigung eines Zueignungswillens in objektiv erkennbarer Weise. Hier: durch das Ansichn
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/faelle_zu_24...
Weitere Fälle zu § 246 StGB. 1) Arzt A explantiert Kindesmutter M eine Niere, wobei er ihr zusichert, diese werde dann ihrer nierenkranken Tochter implantiert werden. Stattdessen überträgt er die Niere - wie von Anfang an geplant - an den X, der ihn hier
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/Loesung-Eine_H...
Nach der hier vertretenen Auffassung ist lediglich eine Strafbarkeit nach § 246 StGB gegeben. Wer dagegen vom Vorliegen einer Untreue nach § 266 I Alt. 2 StGB ausgeht, muss im Verhältnis zwischen der veruntreuenden Unterschlagung gem. § 246 II StGB und d
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt/21_unterschlagung.pdf
01.10.2009 - Oktober 2009. Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil - Arbeitsblatt Nr. 21. Unterschlagung, § 246 StGB. I. Rechtsgut: Eigentum. II. Der objektive Tatbestand. 1. Sache: Jeder körperliche Gegenstand i.S.d. § 90 BGB, unabhängig von seinem Wert
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
Die Unterschlagung ist im Verhältnis zu den anderen Zueignungsdelikten ein Auffangtatbestand. Das Rechtsgut des § 246 StGB ist das Eigentum. II. Tatbestand. 1. Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache. Kein Unterschied zu § 242 StGB. Vorlesung Strafrecht BT I
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
Unterschlagung (§ 246) –. Prüfungsschema. 2. III. / IV. Rechtswidrigkeit / Schuld. V. Strafantrag (§§ 247; 248a StGB). VI. Qualifikation (§ 246 II StGB). Die Sache ist dem Täter anvertraut. Dieser Umstand ist ein besonderes persönliches. Merkmal im Sinne
https://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/978366244933...
Standort des Unterschlagungstatbestandes im Strafgesetzbuch ist seit 1871 der. § 246. Am Inhalt dieser Vorschrift war seit Bestehen des StGB über ein Jahrhun- dert lang nichts verändert worden. Im Zuge des 6. Strafrechtsreformgesetzes hat der Gesetzgeber
https://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschun...
B. Unterschlagung (§ 246 StGB). „(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Straf
https://strafverteidigung-hamburg.com/2336/unterschlagung-%C2%A7-246-stgb/
Einer der in der breiten Bevölkerung zu den bekannteren Straftatbeständen zählende ist die Unterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch (StGB). Sie gehört auch zu den Delikten, mit denen sich Rechtsanwälte bzw. Strafverteidiger häufig befassen müssen. Denn
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7246-stgb-unterschlagung/
Bei der Unterschlagung handelt es sich um ein Vergehen, das nach § 246 StGB strafbar ist. Schon scheinbar harmlose Fälle wie das Einordnen eines ausgeliehenen Buches in das eigene Bücherregal können unter Umständen hierunter gefasst werden. Wir erklären
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-tatbestand-der-unterschlagung-stgb_042665...
23.04.2013 - Der Tatbestand der Unterschlagung, § 246 StGB. (65). 1. Was versteht man unter Unterschlagung bzw. wann mache ich mich strafbar? Unter Unterschlagung versteht man das rechtswidrige Zueignen einer fremden beweglichen Sache. Beispielsweise fäl
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb246
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Unterschlagung, § 246 StGB.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/fundunterschlagu...
16.12.2013 - Nach § 246 I StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Tathandlung ist die rechtswidrige Zu