§ 248a StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
Paragraph 248a Strafgesetzbuch

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


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Präsentationen zum Paragraphen

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248a StGB, wenn Geringwertigkeit angenommen wird. B. Strafbarkeit des B gem. §§ 242 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB durch das Ablenken der D. Problem 1: Abgrenzung Täterschaft – Teilnahme. Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene – SoSe 2016. Professor Dr. Frank


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Diebstahl - Prüfungsschema

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hrr-strafrecht.de - BGH 3 StR 453/16 - 21. Dezember 2016 (LG Trier ...

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Diebstahl, § 242 Abs.1 StGB

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AKTUELLES KLAUSURTHEMA Diebstahl an ec-Karte im Abfalleimer ...

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10.02.2011 - 248a StGB dar. III. Hinweise zur Lösung. Strafbarkeit des A wegen Diebstahls der ec-Karte gem. § 242 Abs. 1 StGB? 1. Diebstahlsobjekt kann nur eine im Tatzeitpunkt fremde bewegliche Sache sein. Vorliegend stellt sich die Frage, ob ec-Karte (

Kapitel I: Diebstahl Fall 1: Der aufmerksame ... - hemmer.shop

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6. Strafantragserfordernis, § 248a StGB. III. Hausfriedensbruch, § 123 I StGB. (P) tatbestandsausschl. Einverständnis. IV. Gesamtergebnis: §§ 242 I, II, 22, 23 I StGB i.V.m.. § 248a StGB. Lösung. Strafbarkeit des W. I. Diebstahl, § 242 I StGB. W könnte s


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§ 248a StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/248a
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten

Diebstahl geringwertiger Sachen & StGB - Anwalt.org

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§ 248a StGB Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85593.htm
Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Neunzehnter Abschnitt: Diebstahl und Unterschlagung › § 248a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 248a StGB
    § 248a Abs. 1 StGB oder § 248a Abs. I StGB

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