§ 244a StGB, Schwerer Bandendiebstahl
Paragraph 244a Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.


(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


(3) (weggefallen)


Benachbarte Paragraphen


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Examenklausurenkurs - Prof. Dr. Henning Radtke

http://www.henning-radtke.de/materialien/ws0607/exkl/Klausur_3_11_06_Loesung.DOC
Hinweis: Aufgrund des Sachverhaltes liegt die Verwirklichung des Diebstahls in einem besonders schweren Fall sowie der Qualifikationen § 244 und § 244 a StGB recht offen zu Tage. Angesichts des Vorrangs (Gesetzeskonkurrenz) von § 244 a StGB könnte es sic


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Diebstahlsqualifikationen, §§ 244, 244a StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/19-diebstahl-qualifikationen.pdf
01.10.2011 - I. Rechtsnatur: § 244 StGB (Vergehen) und § 244a StGB (Verbrechen) sind echte Qualifikationen. II. § 244 I Nr. 1 StGB: Diebstahl mit Waffen. – Waffe (Nr. 1a): Gegenstand, der nach der Art seiner Anfertigung geeignet und schon hiernach oder n

Diebstahl - Qualifikationen

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
244; 244a StGB). 1. (4). A. Diebstahl mit Waffen / gefährlichen Werkzeugen (§ 244 I Nr. 1a StGB). I. Objektiver Tatbestand: Beisichführen einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen. Werkzeuges durch irgendeinen Beteiligten. Der Täter führt die Waffe/d

Schwerer Bandendiebstahl (§ 244a) - Michael Jasch

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14.05.2014 - II. Prüfungsaufbau: In einer Klausur lautet die Überschrift über der Prüfung z.B.: Strafbarkeit des X gem. §§ 242, 243 I Nr.2 , 244a StGB. Der Aufbau: 1. § 242 a) TB b) RW c) Schuld. 2. § 243 I Nr.2. 3. § 244a. Geringfügig abweichend wäre de

19. Diebstahlsqualifikationen, §§ 244 f. StGB

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
Diebstahlsqualifikationen, §§ 244, 244a StGB. I. Rechtsnatur: § 244 StGB (Vergehen) und § 244a StGB (Verbrechen) sind echte Qualifikationen. II. § 244 I Nr. 1 StGB: Diebstahl mit Waffen bzw. anderen gefährlichen Werkzeugen. – Waffe (Nr. 1a): Gegenstand,

18/12729 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812729.pdf
14.06.2017 - 244 Absatz 4 StGB-E, ohne zugleich in § 244a StGB im Falle einer bandenmäßigen Begehungsweise eine noch- mals angehobene Mindestfreiheitsstrafe hierfür vorzusehen, führt dazu, dass strafprozessuale Befugnisse, die der- zeit bei einem bandenm


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juraschema.de · Schwerer Bandendiebstahl, § 244a StGB ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb244a
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Schwerer Bandendiebstahl, § 244a StGB.

§ 244a StGB Schwerer Bandendiebstahl Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85588.htm
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur.

BGH zur Bande i.S.d. § 244a StGB - Strafrecht Blog RA Dr. Böttner

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/bgh-zur-bande-i-s-d-%C2%A7...
04.08.2011 - BGH: Zum Begriff der "Bande" iSd § 244a StGB. Jugendstrafrecht, Bandenmitglieder, Beteiligte, Einbruchsdiebstahl. Von Strafverteidiger Dr. Böttner.

StGB § 244a Schwerer Bandendiebstahl - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_244a/
30.10.2017 - 242 Diebstahl · § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls · § 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl · § 244a Schwerer Bandendiebstahl · § 245 Führungsaufsicht · § 246 Unterschlagung · § 247 Haus- und Familie

Schwerer Bandendiebstahl, § 244a - Jura online lernen - Juracademy

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Neunzehnter Abschnitt: Diebstahl und Unterschlagung › § 244a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 244a StGB
    § 244a Abs. 1 StGB oder § 244a Abs. I StGB
    § 244a Abs. 2 StGB oder § 244a Abs. II StGB
    § 244a Abs. 3 StGB oder § 244a Abs. III StGB

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