§ 251 StGB, Raub mit Todesfolge
Paragraph 251 Strafgesetzbuch

Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


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Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/uebungsfaell...
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). I. A ist in die Villa des O eingebrochen, um Stehlenswertes zu entwenden. Zu seiner Enttäuschung findet er - da O seine Habseligkeiten schon in Umzugskartons verpackt hatte - im Halbdunkel nur einen Dresdner Stollen. Als

1 Fahrlässigkeit und Erfolgsqualifikation

http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/c6e00dfbca3412912292675d5127c5e2.d...
(uneigentliche) Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination i.S.d. § 11 Abs. 2 StGB. (relevant für Versuchs- und Teilnahmestrafbarkeit!) Beispiele für Erfolgsqualifikationen: §§ 221 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3; 226 Abs. 1; 227; 239 Abs. 3 Nr. 1 (str.), Nr. 2 und Abs


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Raub mit Todesfolge, § 251 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/24-raubmittodesfolge.pdf
01.10.2011 - Rechtsnatur: Erfolgsqualifikation; Verbrechen, daher Versuchsstrafbarkeit. 2. Der Tatbestand des § 251 StGB a) Objektiver Tatbestand: – Vorliegen des Grundtatbestandes des einfachen oder schweren Raubes, §§ 249, 250 StGB. – Tod eines Mensche

32: Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
I. Allgemeines. § 251 StGB ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination) mit einer quali- fiziert fahrlässigen (= leichtfertigen) Todeserfolgsqualifikation. Gem. § 11 II StGB gilt die Tat als. Vorsatztat (Teilnahme- und Versu

Raub mit Todesfolge

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/lehrende/hoff...
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) –. Prüfungsschema. 3. (6). Beachte: Die Erfolgsqualifikation in § 251 StGB gilt nicht nur für § 249 StGB! Da der Täter des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) sowie der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB). „gleich einem

Strafgesetzbuch. Art. 251 Ziff. 1 StGB. Urkundenfälschung ...

http://www.ur.ch/dl.php/de/0dv6u-mvus6b/doc_rechtsfall_id_416.pdf
Strafgesetzbuch. Art. 251 Ziff. 1 StGB. Urkundenfälschung. Abgrenzung zwischen der (strafbaren) Falschbeurkundung i.S. einer qualifizierten schriftlichen Lüge und der (straflosen) einfachen schriftlichen Lüge. Berücksichtigung der konkreten Umstände im E

Raub mit Todesfolge, § 251 StGB - myJurazone

http://www.myjurazone.de/app/download/8155072/Raub+mit+Todesfolge%2C+%C2%A7+251...
A. § 212 StGB (wenn Tötungsvorsatz fernliegend = weglassen). B. § 249 StGB (oder § 252 StGB bzw. § 255 StGB). C. § 250 StGB. D. § 251 StGB. I. Verweis auf strafbares Grunddelikt (§§ 249, 252 oder 255 StGB). II. Eintritt und Verursachung des Todeserfolges


Webseiten zum Paragraphen

§ 251 StGB: Raub mit Todesfolge | Strafrecht mit Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-251-stgb-raub-mit-todesfolge/
Ein Raubüberfall mit Todesfolge kommt häufig vor. Unter Umständen ist der Raub mit Todesfolge gemäß § 251 StGB einschlägig. Lesen Sie hier mehr!

juraschema.de · Raub mit Todesfolge, § 251 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb251
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Raub mit Todesfolge, § 251 StGB.

§ 251 StGB Raub mit Todesfolge Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85598.htm
Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Schema zum Raub mit Todesfolge, § 251 StGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-raub-mit-todesfolge-251-stgb
I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) §§ 249, 250 StGB b) Tod eines Menschen c) Kausalität.

15.2 Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB)

http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-wohlers/strafrechtbt/urkundendelikte/de/html/unit...
15.2 Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB). Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Urkunde fälscht oder verfälscht, die echte


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung › § 251

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 251 StGB
    § 251 Abs. 1 StGB oder § 251 Abs. I StGB

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