(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
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http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/6666b483ed0b4fce163974699ef4caaa.d...
(vgl. aber § 248c StGB). (-), bei (unzulässigem Kopieren von) Computerprogrammen, da nur geistiges Eigentum (vgl. aber § 202a StGB). (-), bei Forderungen und sonstigen Rechten. Problem: Implantate/Körperteile: h.M. (BGH NJW 1994, 127; LK/Ruß, § 242 Rn 4)
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_1_292.pdf
Auch wenn diese Kündigung inzwischen zurückgenom- men wurde,. 3 verbleibt die strafrechtliche Frage, inwieweit das Aufladen eines Mobiltelefons – am Arbeitsplatz, am. Flughafen, im Restaurant – gemäß § 248c StGB strafbar ist, und bietet dabei genügend An
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/puschke-wuv-strafrecht-2-bt/woche-...
b) Tathandlung. - Entziehung fremder elektrischer Energie mittels Leiters, der nicht zu ordnungsgemäßen Entnahme von Energie bestimmt ist. 2. Subjektiver Tatbestand. - Vorsatz. - Absicht rechtswidriger Zueignung oder Schädigungsabsicht (Abs. 4). II. Rech
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/978-3-17-029876-7_I.pdf
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https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d0734aak.pdf
13.12.2016 - Strafmaßvergleich von Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten. Kleine Anfrage - KA 7/366. Vorbemerkung des Fragestellenden: Die mediale Berichterstattung erweckt den Eindruck, dass die Rechtsprechung Ei- gentumsdelikte, wie Diebstahl und Un
https://www.soldan.de/media/pdf/a3/fd/b0/9783848738243_inh.pdf
254. Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266 b StGB). § 11. 276. Die Anschlussdelikte (§§ 257, 259, 261 StGB). § 12. 287. Die Straftaten gegen spezialisierte Vermögenswerte. Teil 4. Der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248 b StGB). § 13.
http://www.inidia.de/stgb_248c_Entziehung_elektrischer_Energie.htm
248c ist lex specialis zum in § 242 normierten Diebstahl und geht somit diesem vor. Kein Fall des § 248c, sondern einer des § 242 liegt jedoch vor, wenn ein Energieträger selbst entwendet wird. Durch § 265a wird § 248c seinerseits verdrängt. Zwischen Bet
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/stromklau
25.11.2014 - Wegen der fehlenden Sacheigenschaft bei der elektrischen Energie und der verbotenen Analogie zum Tatbestand des Diebstahls gem. § 243 StGB wurde diese Lücke durch die Schaffung des § 248c StGB geschlossen. Der Strom ist für den Täter fremd,
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_248c/
30.10.2017 - 248c Entziehung elektrischer Energie. (1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt i
http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_14_248c.htm
23.09.2017 - 01, Allgemeines zu § 248c StGB. 01.1, Tatobjekt fremde elektrische Energie. 01.2, Minderung des Energievorrats beim Berechtigten. 01.3, Mittels eines ordnungswidrigen Leiters. 01.4, Subjektiver Tatbestand. 01.5, Antragsdelikt. 02, Mutmaßlich
http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/der-strafrichter-als-zivilrich...
27.05.2013 - Wer Stromleitungen unbefugt anzapft, macht sich strafbar. Seit 1900 stellt § 248c StGB die unbefugte „Entziehung elektrischer Energie“ unter Strafe. Anlass, diese Norm ins Strafgesetzbuch einzufügen, war, dass Strom keine Sache ist und daher