§ 253 StGB, Erpressung
Paragraph 253 Strafgesetzbuch

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


(3) Der Versuch ist strafbar.


(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.


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wenn mittelbare Täterschaft abgelehnt - jura | Uni Bonn

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Zueignung = Aneignung & Enteignung; Hier: Aneignungskomponente bezüglich Betäubungsmitteln –; B und C; Ergebnis: nicht wegen gemeinschaftlichen Raubes gemäß §§ 249 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB strafbar; 2. §§ 255, 253 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB; mit Gewalt O genöt


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weiterer Übungsfall zu § 253 StGB - TU Dresden

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Wiederholungsfall zu § 253 StGB: Der A ist als leitender Funktionär der V-Gewerkschaft für folgende Aktion verantwortlich: Um von der X-AG, die eine Reihe von SB-Märkten betreibt, den Abschluss eines Tarifvertrages und hiermit auch eine Gehaltserhöhung d

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Jedoch gelten bei § 242 StGB speziellere Regeln. Das folgt insbesondere aus dem systematischen Verhältnis zu § 253 StGB. Der Sachverlust – hier in Form eines Vermögensnachteils – aufgrund Drohung oder Gewaltanwendung ist originärer Anwendungsbereich dies

Prof. Dr. Henning Radtke

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25.11.2005 - Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sei nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tat vorzunehmen (Nehmen einerseits [§ 249 StGB] und Geben andererseits [§ 253 StGB]; vgl. nur BGHSt 7, 253, 254 f.). Wenn der Täter sich die S


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Erpressung (§ 253 StGB) A. Prüfungsaufbau I ... - strafrecht-online.org

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18.06.2008 - Erpressung (§ 253 StGB). A. Prüfungsaufbau. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand a) Einsatz eines Nötigungsmittels o Gewalt oder o Drohung mit empfindlichen Übel b) Nötigungserfolg. Tun, Dulden, Unterlassen des Tatopfers. Hier die Abgrenz

(Räuberische) Erpressung, §§ 253, 255 StGB

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01.10.2011 - II. Struktur und systematische Stellung: – § 253 StGB stellt einen Fall der Nötigung dar, der sich dadurch auszeichnet, dass das Nötigungsziel gerade in einer Vermögensverschiebung liegt. – § 255 StGB stellt eine Qualifikation des § 253 StGB

Fälle zu § 253 StGB I. Der O schuldet der X-GmbH noch ... - TU Dresden

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Fälle zu § 253 StGB. I. Der O schuldet der X-GmbH noch 25.000 € aus Werkvertrag. Als er trotz wiederholter Zahlungsaufforderung höhnisch den Werklohn verweigert. („ich habe Zeit - notfalls lege ich solange Rechtsmittel ein, bis Ihnen als. Kleinkrauter di

B. Erpressung (§ 253 StGB)

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B. Erpressung (§ 253 StGB). „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um

§ 253 StGB - Erpressung

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253 StGB - Erpressung. § 253 Erpressung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen. Übel zu einer Handlung, Duldung oder. Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nacht


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§ 253 StGB Erpressung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85600.htm
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich.

§ 253 StGB: Die Erpressung - Pflichtwissen fürs Examen - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7253-stgb-erpressung/
19.06.2015 - Die Erpressung spielt regelmäßig eine große Rolle in strafrechtlichen Klausuren und ist damit ein wichtiges Thema für die Examensvorbereitung.

Schema zur Erpressung, § 253 StGB | iurastudent.de

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Schema zur Erpressung, § 253 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigungshandlung - Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Gewalt ist jede körperliche Einwirkung – unmittelbar oder auch nur mittelbar – auf den Körper des Opfers,

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24.08.2017 - C. Prüfungsschema des § 253 I StGB mit Erläuterungen: I. Objektiver Tatbestand. 1. Tathandlung. Tathandlung der Erpressung gem. § 253 I StGB ist (der Einsatz von) Gewalt. Wird Gewalt gegen eine Person eingesetzt, ist die Qualifikation aus §

Erpressung (§§ 253, 255 StGB) | Fachanwalt Strafrecht München

http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/erpressung-253-255-stgb/
Eine Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB setzt sich zusammen aus Betrug und Nötigung. Bei der einfachen Erpressung wird in der Regel das Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel eingesetzt. Die Drohung kann auch in der Inaussichtstellung e


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung › § 253

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 253 StGB
    § 253 Abs. 1 StGB oder § 253 Abs. I StGB
    § 253 Abs. 2 StGB oder § 253 Abs. II StGB
    § 253 Abs. 3 StGB oder § 253 Abs. III StGB
    § 253 Abs. 4 StGB oder § 253 Abs. IV StGB

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