(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
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https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Zueignung = Aneignung & Enteignung; Hier: Aneignungskomponente bezüglich Betäubungsmitteln –; B und C; Ergebnis: nicht wegen gemeinschaftlichen Raubes gemäß §§ 249 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB strafbar; 2. §§ 255, 253 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB; mit Gewalt O genöt
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/weitere_uebu...
Wiederholungsfall zu § 253 StGB: Der A ist als leitender Funktionär der V-Gewerkschaft für folgende Aktion verantwortlich: Um von der X-AG, die eine Reihe von SB-Märkten betreibt, den Abschluss eines Tarifvertrages und hiermit auch eine Gehaltserhöhung d
http://www.uni-kiel.de/prof-heinrich/Downloads/1.%20Hausarbeit%20mit%20L%C3%B6s...
Jedoch gelten bei § 242 StGB speziellere Regeln. Das folgt insbesondere aus dem systematischen Verhältnis zu § 253 StGB. Der Sachverlust – hier in Form eines Vermögensnachteils – aufgrund Drohung oder Gewaltanwendung ist originärer Anwendungsbereich dies
http://www.henning-radtke.de/materialien/ws0506/exkl/Lsg_25_nov.doc
25.11.2005 - Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sei nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tat vorzunehmen (Nehmen einerseits [§ 249 StGB] und Geben andererseits [§ 253 StGB]; vgl. nur BGHSt 7, 253, 254 f.). Wenn der Täter sich die S
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-7/...
18.06.2008 - Erpressung (§ 253 StGB). A. Prüfungsaufbau. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand a) Einsatz eines Nötigungsmittels o Gewalt oder o Drohung mit empfindlichen Übel b) Nötigungserfolg. Tun, Dulden, Unterlassen des Tatopfers. Hier die Abgrenz
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/34-erpressung-raeuberischeerpre...
01.10.2011 - II. Struktur und systematische Stellung: – § 253 StGB stellt einen Fall der Nötigung dar, der sich dadurch auszeichnet, dass das Nötigungsziel gerade in einer Vermögensverschiebung liegt. – § 255 StGB stellt eine Qualifikation des § 253 StGB
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
Fälle zu § 253 StGB. I. Der O schuldet der X-GmbH noch 25.000 € aus Werkvertrag. Als er trotz wiederholter Zahlungsaufforderung höhnisch den Werklohn verweigert. („ich habe Zeit - notfalls lege ich solange Rechtsmittel ein, bis Ihnen als. Kleinkrauter di
https://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschun...
B. Erpressung (§ 253 StGB). „(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150400/10._Stunde_______253__255_...
253 StGB - Erpressung. § 253 Erpressung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen. Übel zu einer Handlung, Duldung oder. Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nacht
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85600.htm
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich.
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7253-stgb-erpressung/
19.06.2015 - Die Erpressung spielt regelmäßig eine große Rolle in strafrechtlichen Klausuren und ist damit ein wichtiges Thema für die Examensvorbereitung.
https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-erpressung-253-stgb
Schema zur Erpressung, § 253 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Nötigungshandlung - Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. Gewalt ist jede körperliche Einwirkung – unmittelbar oder auch nur mittelbar – auf den Körper des Opfers,
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-raeuberische-erpressung-gem...
24.08.2017 - C. Prüfungsschema des § 253 I StGB mit Erläuterungen: I. Objektiver Tatbestand. 1. Tathandlung. Tathandlung der Erpressung gem. § 253 I StGB ist (der Einsatz von) Gewalt. Wird Gewalt gegen eine Person eingesetzt, ist die Qualifikation aus §
http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/erpressung-253-255-stgb/
Eine Erpressung gemäß § 253 Abs. 1 StGB setzt sich zusammen aus Betrug und Nötigung. Bei der einfachen Erpressung wird in der Regel das Nötigungsmittel der Drohung mit einem empfindlichen Übel eingesetzt. Die Drohung kann auch in der Inaussichtstellung e