§ 249 StGB, Raub
Paragraph 249 Strafgesetzbuch

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Raub, § 249 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/22-raub.pdf
01.10.2011 - Oktober 2011. Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil - Arbeitsblatt Nr. 22. Raub, § 249 StGB. I. Rechtsgut: Eigentum und persönliche Freiheit. II. Struktur: Der Raub setzt sich zusammen aus Diebstahl, § 242 StGB und einer (qualifizierten) Nö

A. Raub (§ 249 StGB)

http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/kasiske/lehre_forschung...
A. Raub (§ 249 StGB). „(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig

30: Raub (§ 249 StGB) - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
30: Raub (§ 249 StGB). I. Einführung. Der Raub ist ein aus einer qualifizierten Nötigung und einem Diebstahl zusammengesetztes selbst- ständiges Delikt. Es ist also keine Qualifikation des Diebstahls- oder Nötigungstatbestands, sondern ein zweiaktiges De

249 des StGB der DDR - Zwangsadoptierte Kinder

http://zwangsadoptierte-kinder.de/download/paragraf-249-stgb-der-ddr.pdf
28.06.1979 - 249 des StGB der DDR. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. (1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, dass er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit

zu § 249 StGB aus BGHStE 23, 83, 86 - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
Ferner beanstandet die Staatsanwaltschaft mit Recht, daß der Ange- klagte auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen nicht zumindest wegen Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB [entsprechendes gilt für § 249 StGB]) verurteilt worden ist: Er hat die Vollzugsb


Webseiten zum Paragraphen

Das Schema des Raubes gem. § 249 I StGB - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-einfache-raub-gem-249-i-stg...
249 I StGB. am 27.09.2017 von Yasmin Hamed-Schrader in Strafrecht BT. Dieser Artikel gehört als Teil 1/3 zu einer Artikelreihe, die sich hier mit dem Schema des Raubes befasst. Teil 2/3 besteht aus einem Schema der räuberischen Erpressung. Im Teil 3/3 wi

Raub – § 249 StGB und schwerer Raub – § 250 StGB | GANGWAY e.V.

http://gangway.de/raub-%C2%A7-249-stgb-und-schwerer-raub-%C2%A7-250-stgb/
28.02.2016 - 249 Raub. (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig

Schema zum Raub, § 249 I StGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zum-raub-249-i-stgb
Schema zum Raub, § 249 I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Fremde bewegliche Sache. (1) Sache. Jeder körperliche Gegenstand. (2) fremd. Fremd ist eine Sache, die wenigstens auch einem anderen als dem Täter gehört. (3) beweglich. Beweglich

juraschema.de · Raub, § 249 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb249
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Raub, § 249 StGB.

Raub (§§ 249 - 252 StGB) | Fachanwalt Strafrecht München

http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/raubdelikte-249-250-251...
Einfacher Raub (§ 249 StGB) – Schwerer Raub (§ 250 StGB) – Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) – Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) – Räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB) ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung › § 249

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 249 StGB
    § 249 Abs. 1 StGB oder § 249 Abs. I StGB
    § 249 Abs. 2 StGB oder § 249 Abs. II StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net