§ 256 StGB, Führungsaufsicht
Paragraph 256 Strafgesetzbuch

In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).


Benachbarte Paragraphen


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370 StGB a - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/Rechtsprechu...
370 StGB a.F.: Mit Geldstrafe oder mit Haft wird bestraft: 5. wer Nahrungs- oder Genußmittel oder andere Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs in .... (S. 256) So lag es auch im vorliegenden Fall. .... BGHSt 18,221, 223; BGHR StGB § 242 Abs. 1

Fall 14: Der Ladendetektiv

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Lösungsskizze: I. Indem A von X für das Fallenlassen der Anzeige 500 € forderte, kann er sich nach § 253 I StGB (Erpressung) strafbar gemacht haben. 1. ... 5, 254 (256 f.), BGHSt. 31, 195 ff., Geppert, Jura 2006, 31 (36 f.), Maurach/Schroeder/Maiwald, BT


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Bundesrat 256/1/06 Empfehlungen - Umwelt-Online

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09.05.2006 - Begründung: Der Gesetzentwurf sieht in § 68a Abs. 7 Satz 3 StGB-E vor, dass im Falle einer dem Verurteilten erteilten psychiatrischen, psycho- oder sozialtherapeutischen. Nachsorgeweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB-E die in § 203 Abs. 1 N

Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Westphal-Strafrechtliche-Musterklaus...
244 Abs. 1 Nr. 3 StGB verurteilt. Ein diesbezüglicher rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO wurde jedoch nicht gegeben. Ferner wies das Gericht nicht darauf hin, dass hinsichtlich des Einbruchs statt Allein- auch Mittäterschaft in Betracht kommt. 11 Nach a

Strafbarkeit des Graffiti-Sprayens

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/kriminalpol...
StGB nF liegt nun schon dann vor, wenn das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur un- erheblich und ... NJ 2002, 459; Maiwald, JZ 1980, S. 256; Momsen, JR 2000, 172; Neubacher, ZStW 118 (2006), ... Nach § 303 Abs. 1 StGB ist die rechtswidrige Bes

G r ü nde - Oberlandesgericht Braunschweig

http://www.oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/download/36162
19.06.2007 - Staatsanwaltschaft ersetzt werden (BGHSt 7, 256, Fischer, StGB, 55. Auflage 2008,. § 194 Rn 2). 2. An einem wirksamen Strafantrag mangelt es aber vorliegend. Antragsberechtigt sind gem. § 194 Abs.1 i.V.m. § 77 Abs.1 StGB die durch die Tat. V

Strafgesetzbuch: StGB - Verlag Franz Vahlen GmbH

http://www.vahlen.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Matt-Strafgesetzbuch-StGB-9783...
Vahlens Kommentare. Strafgesetzbuch: StGB von. Prof. Dr. Holger Matt, Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Prof. Dr. Karsten Altenhain, Dr. Denis Basak, Dr. Christian. Becker, Dr. Marcus Bergmann, Dr. Heike Bußmann, Eva Dannenfeldt, Dr. Frank Dietmeier, Dr. Lu


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StGB § 256 Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall

http://lawww.de/Library/stgb/256.htm
256 Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall. (1) In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (2) In den Fällen der §§ 253 und 255 sind die §§ 43a, 73d anzuwenden, wenn der Täter als Mitglie

§ 256 StGB (Strafgesetzbuch), Geheimer Nachrichtendienst zum ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/256
256 StGB Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 256 StGB Führungsaufsicht Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85603.htm
In den Fällen der §§ 249 bis 255 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

StGB.de - Inhaltsverzeichnis Strafgesetzbuch

http://www.stgb.de/gesetzestexte.html
StGB.de - Text des Strafgesetzbuches (StGB) mit Inhaltsverzeichnis.

§ 256 StGB - Führungsaufsicht - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/256_StGB.html
Führungsaufsicht, § 256 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 256 StGB.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zwanzigster Abschnitt: Raub und Erpressung › § 256

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 256 StGB
    § 256 Abs. 1 StGB oder § 256 Abs. I StGB

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