(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Dies gilt nicht für denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begünstigung anstiftet.
(4) Die Begünstigung wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn der Begünstiger als Täter oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte. § 248a gilt sinngemäß.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
3, 26 StGB strafbar gemacht. III. §§ 259 I Var.3, III, 22, 26 StGB (+). IV. § 257 I StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) rechtswidrige Vortat: §§ 242 I, 243 I 2 Nr. 3 StGB. b) Hilfe leisten. 1. M.: jede Unterstützung mit Vorteilssicherungstendenz. 2. M.: o
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Vorteil i.S.d. § 257 ist jede Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Lage des Vortäters, die im Widerspruch zu den Rechten des Vortatopfers steht und im Zeitpunkt der Begünstigung noch beim Vortäter vorhanden ist ..... (+) Wort
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/42-beguenstigung.pdf
01.10.2011 - II. Struktur und systematische Stellung. – § 257 StGB ist ein sogenanntes „Anschlussdelikt“. Die Begünstigung knüpft an eine bereits begangene rechtswidrige Tat an und dient dazu, dem. Vortäter die Vorteile seiner Tat zu sichern. – Insofern
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Dr. C.-F. Stuckenberg, LL.M. (Harvard). Strafrecht III. WS 2016/17. Begünstigung, § 257 StGB. Schutzgut : hM : Allgemeininteresse (Rechtspflege) und Individualinteressen (Restitutionsaussichten). keine Einwilligung möglich. Deliktstyp : „nachtatliche Bei
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2015/strafrecht-vorgerueckte/stunde2/%C...
Übersicht zur Begünstigung (§ 257 StGB). I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand a) Rechtswidrige Vortat eines anderen. – In Betracht komme jede rechtswidrige, mit Strafe bedrohte Handlung eines anderen; der Vortäter braucht nicht schuldhaft gehandelt zu
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
II. Struktur und systematische Stellung. – § 257 StGB ist ein sogenanntes „Anschlussdelikt“. Die Begünstigung knüpft an eine bereits begangene rechtswidrige Tat an und dient dazu, dem Vortäter die Vorteile seiner Tat zu sichern. – Insofern handelt es sic
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_3_181.pdf
B in einem Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) ge- handelt; der Glaube, auch die Hilfeleistung bei Ordnungswid- rigkeiten sei Begünstigung, ist – je nach Standpunkt – dem- gegenüber wahndeliktisch oder ein (bei § 257 StGB) straflo- ser untauglicher
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-257-stgb-beguenstigung/
19.06.2015 - Viele Studierende haben Schwierigkeiten, sich etwas unter der Begünstigung vorzustellen. Nachfolgend ein Überblick über § 257 StGB und die gängigsten Probleme.
https://strafverteidigung-hamburg.com/1860/begunstigung-%C2%A7-257-i-stgb/
Das Landgericht Duisburg hatte es mit einem klassischen Problem zu tun: Der Abgrenzung der Beihilfe zur Haupttat von der Begünstigung gemäß § 257 I StGB. Diese Abgrenzung ist eigentlich leicht: Sobald die Haupttat beendet ist, der Täter also hierzu denkl
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb257
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Begünstigung, § 257 StGB.
https://jura-online.de/learn/beguenstigung-257-stgb/774/excursus
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Schema zur Begünstigung, § 257 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Vortat. Erforderlich ist eine rechtswidrige, nicht notwendig schuldhafte Tat eines anderen. b) Hilfe leisten. Hilfeleisten meint, dass die Handlung objektiv zur Vorteilssich