§ 257 StGB, Begünstigung
Paragraph 257 Strafgesetzbuch

(1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.


(3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist. Dies gilt nicht für denjenigen, der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begünstigung anstiftet.


(4) Die Begünstigung wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn der Begünstiger als Täter oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte. § 248a gilt sinngemäß.


Benachbarte Paragraphen


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Crash-Kurs-Fall 5

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
3, 26 StGB strafbar gemacht. III. §§ 259 I Var.3, III, 22, 26 StGB (+). IV. § 257 I StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) rechtswidrige Vortat: §§ 242 I, 243 I 2 Nr. 3 StGB. b) Hilfe leisten. 1. M.: jede Unterstützung mit Vorteilssicherungstendenz. 2. M.: o

Übersicht Anschlussdelikte (§§ 257 ff.)

http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungstraining/tutorien/uebersicht_a...
Vorteil i.S.d. § 257 ist jede Verbesserung der rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Lage des Vortäters, die im Widerspruch zu den Rechten des Vortatopfers steht und im Zeitpunkt der Begünstigung noch beim Vortäter vorhanden ist ..... (+) Wort


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Begünstigung, § 257 StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/42-beguenstigung.pdf
01.10.2011 - II. Struktur und systematische Stellung. – § 257 StGB ist ein sogenanntes „Anschlussdelikt“. Die Begünstigung knüpft an eine bereits begangene rechtswidrige Tat an und dient dazu, dem. Vortäter die Vorteile seiner Tat zu sichern. – Insofern

Begünstigung, § 257 StGB - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Dr. C.-F. Stuckenberg, LL.M. (Harvard). Strafrecht III. WS 2016/17. Begünstigung, § 257 StGB. Schutzgut : hM : Allgemeininteresse (Rechtspflege) und Individualinteressen (Restitutionsaussichten). keine Einwilligung möglich. Deliktstyp : „nachtatliche Bei

257 StGB - strafrecht-online.org

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Übersicht zur Begünstigung (§ 257 StGB). I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand a) Rechtswidrige Vortat eines anderen. – In Betracht komme jede rechtswidrige, mit Strafe bedrohte Handlung eines anderen; der Vortäter braucht nicht schuldhaft gehandelt zu

39. Begünstigung [Arbeitsblatt]

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien...
II. Struktur und systematische Stellung. – § 257 StGB ist ein sogenanntes „Anschlussdelikt“. Die Begünstigung knüpft an eine bereits begangene rechtswidrige Tat an und dient dazu, dem Vortäter die Vorteile seiner Tat zu sichern. – Insofern handelt es sic

Probleme der Begünstigung (§ 257 StGB) – Teil 2 - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2009_3_181.pdf
B in einem Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB) ge- handelt; der Glaube, auch die Hilfeleistung bei Ordnungswid- rigkeiten sei Begünstigung, ist – je nach Standpunkt – dem- gegenüber wahndeliktisch oder ein (bei § 257 StGB) straflo- ser untauglicher


Webseiten zum Paragraphen

Ein Anschlussdelikt: Die Begünstigung gem. § 257 StGB - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-257-stgb-beguenstigung/
19.06.2015 - Viele Studierende haben Schwierigkeiten, sich etwas unter der Begünstigung vorzustellen. Nachfolgend ein Überblick über § 257 StGB und die gängigsten Probleme.

Begünstigung, § 257 I StGB | Strafverteidigung Hamburg ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/1860/begunstigung-%C2%A7-257-i-stgb/
Das Landgericht Duisburg hatte es mit einem klassischen Problem zu tun: Der Abgrenzung der Beihilfe zur Haupttat von der Begünstigung gemäß § 257 I StGB. Diese Abgrenzung ist eigentlich leicht: Sobald die Haupttat beendet ist, der Täter also hierzu denkl

juraschema.de · Begünstigung, § 257 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb257
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Begünstigung, § 257 StGB.

Begünstigung, § 257 StGB - Exkurs - Jura Online

https://jura-online.de/learn/beguenstigung-257-stgb/774/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Begünstigung, § 257 StGB' im Bereich 'Strafrecht BT 3'

Schema zur Begünstigung, § 257 StGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-beg-nstigung-257-stgb
Schema zur Begünstigung, § 257 StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Vortat. Erforderlich ist eine rechtswidrige, nicht notwendig schuldhafte Tat eines anderen. b) Hilfe leisten. Hilfeleisten meint, dass die Handlung objektiv zur Vorteilssich


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Einundzwanzigster Abschnitt: Begünstigung und Hehlerei › § 257

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 257 StGB
    § 257 Abs. 1 StGB oder § 257 Abs. I StGB
    § 257 Abs. 2 StGB oder § 257 Abs. II StGB
    § 257 Abs. 3 StGB oder § 257 Abs. III StGB
    § 257 Abs. 4 StGB oder § 257 Abs. IV StGB

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