(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, daß der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft,
(10) (weggefallen)
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257 StGB. Persönliche Begünstigung. = Strafvereitelung - § 258. Hehlerei - § 259 StGB. (Sinn: Perpetuierung). Geldwäsche - § 261 StGB. (Sinn: Vortäter isolieren). I. Objektiver Tatbestand. - rw Vortat. - Hilfe leisten. (P) jede Handlung mit Hilfe-. leist
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/40-geldwaesche.pdf
Professor Dr. Bernd Heinrich. Stand: 1. Oktober 2011. Vorlesung Strafrecht - Besonderer Teil - Arbeitsblatt Nr. 40. Geldwäsche, § 261 StGB. I. Rechtsgut. – § 261 I StGB: die Rechtspflege. – § 261 II StGB: die Rechtspflege und das durch die Vortat geschüt
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SVEN HUFNAGEL. Der Strafverteidiger unter dem Generalverdacht der Geldwäsche gemäß § 261 StGB – eine rechtsvergleichende Darstellung. (Deutschland, Österreich, Schweiz und USA) ...
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PD Dr. Jens Puschke LL.M. (London). - 1 -. Geldwäsche (§ 261 StGB). Lösungshinweise Fall 1 (OLG Karlsruhe NJW 2005, 767). A. Strafbarkeit der A gem. § 259 I durch Annahme der Gelder. (-), A war bei Annahme der Gelder gutgläubig, handelte ohne Vorsatz. B.
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14.10.2015 - Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss, den bislang umfassenden Strafausschließungsgrund des § 261 Ab- satz 9 Satz 2 des Strafgesetzbuches (StGB) bei sogenannter Selbstgeldwäsche ein- zuschrän
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/00/5-252-00.pdf
Der neu eingeführte persönliche Strafausschliessungsgrund des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB bildet zugleich eine Konkurrenzregel, die eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche immer dann ausschließt, wenn der. Angeklagte bereits wegen der Beteiligung an einer Katalo
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Geldwäsche. Die Neuregelung des § 261 StGB. von RiAG Claus-Arnold Vogelberg, Münster. Die Änderung des § 261 Abs. 1 S. 3 StGB ist im Zusammenhang mit § 370a AO zu sehen. Zwar ist die Steuerhinterziehung nach § 370a AO kein Geldwäschetatbestand, wohl aber
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Geldwäsche, Verschleierung von Vermögenswerten – Was sind die Voraussetzungen und welches Strafmaß gilt. Deutschlandweite Verteidigung bei Geldwäschevorwurf.
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Der § 261 StGB regelt die Geldwäschetatbestände, sog. Vortaten. Diese gliedern sich zum einen in Verbrechen und zum anderen Vergehen - nachfolgend einzeln auf gelistet (aktueller Stand: Oktober 2013):. § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlang
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Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Beschluss zu den Voraussetzungen Stellung genommen, die erfüllt sein müssen, damit ein Angeklagter nach § § 261I 1 und 2 Nr. 4a, V StGB (leichtfertige Geldwäsche) verurteilt werden kann. Folgender Sachverhalt li
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17.07.2015 - Bei der Geldwäsche nach § 261 StGB handelt es sich ähnlich wie bei der Hehlerei nach § 259 StGB um ein sogenanntes Anschlussdelikt. Normale Bürger denken bei dem Begriff Geldwäsche häufig an kriminelle Organisationen, jedoch kann diese Tat a