§ 269 StGB, Fälschung beweiserheblicher Daten
Paragraph 269 Strafgesetzbuch

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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Fall 9: Die Rosen des Nebenbuhlers

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
1) beweiserheblicher Daten, bei deren „Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde“, verdeutlicht die Nähe des § 269 StGB zu § 267 StGB: § 269 StGB ist quasi eine Urkundenfälschung, bei der einzig die menschliche Gedankenerklärung n


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Die strafbare Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) - JurPC

http://www.jurpc.de/jurpc/show%3Fid%3Diur_1987_0000_0011_0016_0022%26type%3Dpdf
stungsfähigkeit seiner Vertragspartner gehandelt hat, ist darauf angewiesen, ausreichende Verbindungsele- mente nachzuweisen. Hierfür soll dieser Beitrag eine. Unterstützung sein. Die strafbare Fälschung beweiserheblicher. Daten (§ 269 StGB). Zur „hypoth

Rath BT III - _42_ Urkundendelikte - § 269 StGB - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15306
Fälschung beweiserheblicher Daten – § 269 StGB. Gesetzeszweck. Schließung einer Gesetzeslücke, die sich aus der Nichterfüllung der. Perpetuierungsfunktion bei Daten – keine visuelle Wahrnehmbar- keit der Erklärung – ergibt. im Sinne des § 269 StGB sind:

Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268 StGB - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB. Schutzgut : Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mit Daten. Lückenschließung für Fälle, in denen die visuelle Wahrnehmbarkeit der Gedankenerklärung fehlt. I. Tatbestandsmäßigkeit. 1. Objektiver

Prof. Dr. Michael Jasch Fälschung von Daten (§ 269)

http://www.michaeljasch.de/src/Hand-269.pdf
Umstr. ist, ob schon die Verwendung fiktiver Personaldaten (Name, Anschrift) bei Eröffnung eines Online-‐. Verkäuferkontos ausreichen (dafür: KG NStZ 10, 576: https://openjur.de/u/280661.html; dagegen: OLG Hamm StV 09,. 475: https://openjur.de/u/136982.h

Sonstige Urkundendelikte, §§ 268 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/45-sonstigeurkundendelikte.pdf
01.10.2011 - Man kann hier drei verschiedene Tatobjekte feststellen, die in vier verschiedene Schutzrichtungen geschützt werden: Die drei verschiedenen Tatobjekte: – Urkunden, §§ 267, 274 I Nr. 1, 271 StGB. – technische Aufzeichnungen, §§ 268, 274 I Nr.


Webseiten zum Paragraphen

§ 269 StGB/Datenfälschung - Anwalt.org

https://www.anwalt.org/datenfaelschung/
Wissenswertes zum § 269 StGB: Infos zur Fälschung beweiserheblicher Daten, zur Urkunde und zu Fällen der Computerkriminalität gemäß § 269 StGB u.v.m..

§ 269 StGB: Die Fälschung beweiserheblicher Daten - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-269-stgb-faelschung-daten/
Die Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB gehört zu den Urkundendelikten. Bereiten Sie sich optimal auf die Klausur vor und lesen Sie weiter.

§ 269 StGB (Strafgesetzbuch), Widerstand gegen die Staatsgewalt ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/269
269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 - Juracademy

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/faelschung-beweiserheblicher-daten.html
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Strafmaß für StGB § 269 - fälschung beweiserheblicher Daten ...

https://www.123recht.net/Strafma%C3%9F-fuer-StGB-269-faelschung-beweiserheblich...
Hallo,. also ich habe mich weiter informiert und zwei Urteile in Bezug auf den 269 StGB "fälschung Beweiserhebl. Daten" gefunden: Urteil 1: Ein Mann hat seiner gekündigten Angestellten noch eines auswischen wollen. Er hat sich bei Ebay unter dem Namen de


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Dreiundzwanzigster Abschnitt: Urkundenfälschung › § 269

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 269 StGB
    § 269 Abs. 1 StGB oder § 269 Abs. I StGB
    § 269 Abs. 2 StGB oder § 269 Abs. II StGB
    § 269 Abs. 3 StGB oder § 269 Abs. III StGB

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