(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
1) beweiserheblicher Daten, bei deren „Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde“, verdeutlicht die Nähe des § 269 StGB zu § 267 StGB: § 269 StGB ist quasi eine Urkundenfälschung, bei der einzig die menschliche Gedankenerklärung n
http://www.jurpc.de/jurpc/show%3Fid%3Diur_1987_0000_0011_0016_0022%26type%3Dpdf
stungsfähigkeit seiner Vertragspartner gehandelt hat, ist darauf angewiesen, ausreichende Verbindungsele- mente nachzuweisen. Hierfür soll dieser Beitrag eine. Unterstützung sein. Die strafbare Fälschung beweiserheblicher. Daten (§ 269 StGB). Zur „hypoth
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15306
Fälschung beweiserheblicher Daten – § 269 StGB. Gesetzeszweck. Schließung einer Gesetzeslücke, die sich aus der Nichterfüllung der. Perpetuierungsfunktion bei Daten – keine visuelle Wahrnehmbar- keit der Erklärung – ergibt. im Sinne des § 269 StGB sind:
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269 StGB. Schutzgut : Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mit Daten. Lückenschließung für Fälle, in denen die visuelle Wahrnehmbarkeit der Gedankenerklärung fehlt. I. Tatbestandsmäßigkeit. 1. Objektiver
http://www.michaeljasch.de/src/Hand-269.pdf
Umstr. ist, ob schon die Verwendung fiktiver Personaldaten (Name, Anschrift) bei Eröffnung eines Online-‐. Verkäuferkontos ausreichen (dafür: KG NStZ 10, 576: https://openjur.de/u/280661.html; dagegen: OLG Hamm StV 09,. 475: https://openjur.de/u/136982.h
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/45-sonstigeurkundendelikte.pdf
01.10.2011 - Man kann hier drei verschiedene Tatobjekte feststellen, die in vier verschiedene Schutzrichtungen geschützt werden: Die drei verschiedenen Tatobjekte: – Urkunden, §§ 267, 274 I Nr. 1, 271 StGB. – technische Aufzeichnungen, §§ 268, 274 I Nr.
https://www.anwalt.org/datenfaelschung/
Wissenswertes zum § 269 StGB: Infos zur Fälschung beweiserheblicher Daten, zur Urkunde und zu Fällen der Computerkriminalität gemäß § 269 StGB u.v.m..
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-269-stgb-faelschung-daten/
Die Fälschung beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB gehört zu den Urkundendelikten. Bereiten Sie sich optimal auf die Klausur vor und lesen Sie weiter.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/269
269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/faelschung-beweiserheblicher-daten.html
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https://www.123recht.net/Strafma%C3%9F-fuer-StGB-269-faelschung-beweiserheblich...
Hallo,. also ich habe mich weiter informiert und zwei Urteile in Bezug auf den 269 StGB "fälschung Beweiserhebl. Daten" gefunden: Urteil 1: Ein Mann hat seiner gekündigten Angestellten noch eines auswischen wollen. Er hat sich bei Ebay unter dem Namen de