(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2010-12-21-13...
Prüfungsfolge bei Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Tatbestand. objektiver TB: -Urkunde[9]: - Verkörperung[10] einer menschlichen Gedankenerklärung[11]. (Perpetuierungsfunktion). - zum Beweis bestimmt[12] und geeignet[13]. (Beweisfunktion). - Erkennbarkeit
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Lösungsskizze: I. Indem A auf dem Parkschein das Datum mit einem aktuellen Datum überklebte und den Zettel in die Windschutzscheibe legte, kann sie sich nach § 267 I Var. 2 und 3 StGB (Urkundenfälschung) strafbar gemacht haben. 1. Objektiver Tatbestand.
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/44-urkundenfaelschung
01.10.2011 - Urkundenfälschung, § 267 StGB. I. Rechtsgut: Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs (hier Schutz gegen Angriffe auf die Echtheit oder Unverfälschtheit). II. Begriff der Urkunde: Verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis ge
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
WS 2016/17. Urkundenfälschung, § 267 StGB. Schutzgut : hM : Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden (BGHSt 2, 50, 52). aA (Puppe, Hoyer) : Recht der Person, von Scheinerklärungen verschont zu bleiben. aA (Jakobs) : individuelles Re
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15305
Urkundenfälschung – § 267 StGB. Schutzgut. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Beweisverkehrs mit Urkun- den, vor Angriffen auf die Echtheit bzw. Unverfälschtheit. Urkundenunechtheit. Urkundenunwahrheit. Die Urkunde rührt nicht von demjenigen her, der
https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2015/strafrecht-vorgerueckte/Uebersicht...
Übersicht: Urkundenfälschung (§ 267 StGB). I. Objektiver Tatbestand. 1. Tatobjekt: Urkunde. = verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erken- nen lässt. a) Eine verkörperte Gedankenerklärung liegt vor b
https://www.justiz.nrw.de/BS/rechtskunde/bereich_schueler/briefe_an_passionara/...
Das Wesen der Urkundsdelikte besteht in dem Missbrauch der Form der Beurkundung im. Rechtsverkehr. Jedes Urkundsdelikt stellt einen Angriff gegen das öffentliche Vertrauen in die Möglichkeit und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Urkundenbeweises dar
https://strafverteidigung-hamburg.com/2354/urkundenfaelschung-%C2%A7-267-stgb/
Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt. Lesen Sie hier, was als Urkunde im rechtlichen Sinne gilt, in welchen Fällen eine Urkundenfälschung vorliegt und wann es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Urkundenfälschung ist gemäß § 267 Str
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/urkundendel...
Garantiefunktion). Die Authentizität der Urkunde, also die Übereinstimmung des wirklichen Ausstellers mit dem, der als solcher aus der Urkunde hervorgeht, wird daher geschützt. Gesetzestext des § 267 I, III, IV StGB. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkeh
http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/anwalt-urkundenfaelschung.php
Sie wurden wegen Urkundenfälschung angezeigt und haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten. Urkundenfälschung gem. § 267 StGB ist kein Kavaliersdelikt und wird auch bei geringem Schaden von den Strafverfolgungsbehörden zur Anklage g
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb267
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Urkundenfälschung, § 267 StGB.
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Gemäß § 267 StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr. eine unechte Urkunde herstellt; eine echte Urkunde verfälscht oder; eine unechte oder gefälschte Urkunde gebraucht. Werden Sie