§ 266b StGB, Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
Paragraph 266b Strafgesetzbuch

(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) § 248a gilt entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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Fall 11: Dein Geld, mein Geld

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
V. Auch eine Strafbarkeit nach §§ 266 b I, 27 I StGB (Beihilfe zum Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten) scheidet mangels Haupttat aus, da die bloße Überlassung der EC-Karte durch den Karteninhaber das kartenausstellende Institut (hier: Sparkasse) nic

Prof - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/loesung_080507.d...
Kreditkartenmissbrauch nach § 266b StGB. Der Täterkreis ist auf den berechtigten Tatinhaber beschränkt, denn nur ihm ist durch die Überlassung der Karte die Zahlungsmöglichkeit i.S.d. § 266b eingeräumt. Eine Strafbarkeit nach § 266b scheidet damit aus. 3


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und Scheckkartenbetrug KK 394-399 - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2012/strafrecht-bt-fortsetzung/karteikar...
Karte unter § 266b Alt. 1 StGB fällt. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass jedenfalls ec-. Karten, die im electronic-cash-Verfahren eingesetzt werden, nicht unter § 266b StGB fallen. Zur Erläuterung: Beim electronic-cash-Verfahren oder point-of-s

Mi Ÿbräuchliche Geldabhebung durch den Karteninhaber ... - Jurawelt

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13658/missbraeuchlgeldabhebung...
WiKG vom 15.5.1986 zugleich mit 8 263a StGB auch § 266b StGB ein- geführt hat. Diese Vorschrift stelle ein auf den berechtigten Karteninhaber be- schränktes Sonderdelikt dar ..., das die vertragswidrige Bargeldbeschaffung mit einer gegenüber 88 263, 263a

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg WS 2004 ... - Uni Regensburg

http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schroeder/download/klk04n24ls.pdf
266b I StGB: Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten durch Abhebung bei der Postbank. 1. Tatbestand a) obj. Tb. - überlassene Kreditkarte: Postbank VISA Card ist A als Inhaber überlassen worden. - dadurch Möglichkeit, Aussteller zu einer Zahlung zu veran

emmer Juristisches Repetitorium Strafrecht

https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/32__Fall14.pdf
Lösung Fall 14. ÜBERSICHT FALL 14. Strafbarkeit des Doc Schneider. TK 1: Abhebungen mit der eigenen Scheckkarte. I. Scheckkartenmissbrauch, § 266b I StGB (+). II. Computerbetrug, § 263a I 3.Alt StGB. (unbefugtes Verwenden von Daten). (P): "unbefugt"? sub

Computerbetrug / Untreue / Missbrauch von Scheck - Abels & Langels

http://www.al-online.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/Lerneinheit_StGB.pdf
9. LERNEINHEIT StGB – SEITE 1. §§ 263 a, 265, 266, 266 b, 306 ff. ABELS & LANGELS. Arbeitsanleitung. Fundstelle Zeitvorgabe. 9. Lerneinheit: Computerbetrug / Untreue / Missbrauch von Scheck- und. Kreditkarten / Versicherungsbetrug / Brandstiftungsdelikte


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§ 266b StGB: Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7266b-stgb-kredikarten-missbrauch/
29.06.2015 - Der Tatbestand des Scheck- und Kreditkartenmissbrauchs schützt das Vermögen der Banken und Kreditinstitute [Joecks, Studienkommentar StGB, § 266b Rn. 1]. Aufgrund der verschiedenen Formen von Geldkarten und den zahlreichen möglichen Fallkons

Scheckkartenmissbrauch Kreditkartenmissbrauch - Strafverteidiger Dr ...

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/missbrauch-...
263 StGB und Untreue gem. § 266 StGB zu schließen. Gesetzestext des § 266b I StGB. (1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und die

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, § 266b StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/37-missbrauchvonscheckundkredit...

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, § 266b - Juracademy

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  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Zweiundzwanzigster Abschnitt: Betrug und Untreue › § 266b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 266b StGB
    § 266b Abs. 1 StGB oder § 266b Abs. I StGB
    § 266b Abs. 2 StGB oder § 266b Abs. II StGB

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