(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 248a gilt entsprechend.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
V. Auch eine Strafbarkeit nach §§ 266 b I, 27 I StGB (Beihilfe zum Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten) scheidet mangels Haupttat aus, da die bloße Überlassung der EC-Karte durch den Karteninhaber das kartenausstellende Institut (hier: Sparkasse) nic
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/loesung_080507.d...
Kreditkartenmissbrauch nach § 266b StGB. Der Täterkreis ist auf den berechtigten Tatinhaber beschränkt, denn nur ihm ist durch die Überlassung der Karte die Zahlungsmöglichkeit i.S.d. § 266b eingeräumt. Eine Strafbarkeit nach § 266b scheidet damit aus. 3
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2012/strafrecht-bt-fortsetzung/karteikar...
Karte unter § 266b Alt. 1 StGB fällt. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass jedenfalls ec-. Karten, die im electronic-cash-Verfahren eingesetzt werden, nicht unter § 266b StGB fallen. Zur Erläuterung: Beim electronic-cash-Verfahren oder point-of-s
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13658/missbraeuchlgeldabhebung...
WiKG vom 15.5.1986 zugleich mit 8 263a StGB auch § 266b StGB ein- geführt hat. Diese Vorschrift stelle ein auf den berechtigten Karteninhaber be- schränktes Sonderdelikt dar ..., das die vertragswidrige Bargeldbeschaffung mit einer gegenüber 88 263, 263a
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/schroeder/download/klk04n24ls.pdf
266b I StGB: Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten durch Abhebung bei der Postbank. 1. Tatbestand a) obj. Tb. - überlassene Kreditkarte: Postbank VISA Card ist A als Inhaber überlassen worden. - dadurch Möglichkeit, Aussteller zu einer Zahlung zu veran
https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/32__Fall14.pdf
Lösung Fall 14. ÜBERSICHT FALL 14. Strafbarkeit des Doc Schneider. TK 1: Abhebungen mit der eigenen Scheckkarte. I. Scheckkartenmissbrauch, § 266b I StGB (+). II. Computerbetrug, § 263a I 3.Alt StGB. (unbefugtes Verwenden von Daten). (P): "unbefugt"? sub
http://www.al-online.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/Lerneinheit_StGB.pdf
9. LERNEINHEIT StGB – SEITE 1. §§ 263 a, 265, 266, 266 b, 306 ff. ABELS & LANGELS. Arbeitsanleitung. Fundstelle Zeitvorgabe. 9. Lerneinheit: Computerbetrug / Untreue / Missbrauch von Scheck- und. Kreditkarten / Versicherungsbetrug / Brandstiftungsdelikte
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7266b-stgb-kredikarten-missbrauch/
29.06.2015 - Der Tatbestand des Scheck- und Kreditkartenmissbrauchs schützt das Vermögen der Banken und Kreditinstitute [Joecks, Studienkommentar StGB, § 266b Rn. 1]. Aufgrund der verschiedenen Formen von Geldkarten und den zahlreichen möglichen Fallkons
https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/missbrauch-...
263 StGB und Untreue gem. § 266 StGB zu schließen. Gesetzestext des § 266b I StGB. (1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und die
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/37-missbrauchvonscheckundkredit...
https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/missbrauch-scheck-kreditkarten.html
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