§ 284 StGB, Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
Paragraph 284 Strafgesetzbuch

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.


(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
gewerbsmäßig oder
2.
als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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KM_C284e-20170926121400

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Die Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 130 km/h auf der A 81 im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und dem Autobahndreieck Bad Dürrheim nach Erlass eines neuen § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen). Ergänzende recht

Übungsfall: In der Gosse - ZJS

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ZJS 3/2015. 284. Übungsfall: In der Gosse. Von Prof. Dr. Georg Steinberg, Leonie Schönemann, Wiesbaden*. Dieser Fall wurde an der EBS – Universität für Wirtschaft ... Prüfen Sie die Strafbarkeit des J nach den §§ 212, 222 StGB. Die Strafbarkeit der ... J


Webseiten zum Paragraphen

§ 284 StGB (Strafgesetzbuch), Sprengung einer Versammlung ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/284
284 StGB Sprengung einer Versammlung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

§ 284 Strafgesetzbuch (StGB) - lo-recht - Lehrer-Online

https://lo-recht.lehrer-online.de/inhalte/gesetze/284-strafgesetzbuch-stgb/
284 Strafgesetzbuch (StGB). (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gutachterliche Stellungnahme zum Paragraph 284 und 285 des ...

https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/7313.html
21.10.2004 - Veröffentlichung der §§ 284 und 285 (StGB): Die aus der Kaiserzeit stammenden §§ 284 und 285 (StGB) sind für das Zeitalter der Globalisierung und des Internet nicht anwendbar. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Paragraphen, am 15. Mai

StGB § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_284/
30.10.2017 - 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels. (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe

Landgericht Berlin schließt Strafbarkeit nach § 284 StGB wegen ...

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03.02.2012 - Landgericht Berlin schließt Strafbarkeit nach § 284 StGB wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols aus. Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 19.01.2012 eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Be


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Fünfundzwanzigster Abschnitt: Strafbarer Eigennutz › § 284

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 284 StGB
    § 284 Abs. 1 StGB oder § 284 Abs. I StGB
    § 284 Abs. 2 StGB oder § 284 Abs. II StGB
    § 284 Abs. 3 StGB oder § 284 Abs. III StGB
    § 284 Abs. 4 StGB oder § 284 Abs. IV StGB

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