(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
bb) Insoweit A dem X mit einem Unterlassen drohte, stellt sich die Frage, ob hierfür eine Garantenstellung iSd § 13 StGB im Verhältnis zum Bedrohten erforderlich ist. (1) Nach der früher vertretenen Rechtspflichttheorie (vertreten von RGSt. 14, 264 (265)
http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/553284.PDF
Abs 1 StPO kommt hier nich+t zum Tragen, weil § 287 StGB ein selbstständiges Delikt ist (abweichende Lösung ebenso vertretbar, wonach es bei der Eigenzuständigkeit des Einzelrichters bleiben muss, auch wenn dieses. Delikt im Vollrausch begangen wurde).Ad
https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfMansdoer...
02.04.2016 - ausländischen Glücksspielen, deren Angebote nach deut- schem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähig7 gewesen wären, möglich geworden war. Bei diesen Angeboten war zum einen fraglich, ob sie überhaupt von den Verbotstat- beständen der §§ 28
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_8-9_693.pdf
Spielplans (Toto) unterfallen als Lotterien i.S.v. § 287 StGB. 4 Dazu grundsätzlich Mintas, Glücksspiele im Internet, 2009, passim; Volk, Glücksspiel im Internet, 2005, passim. 5 Zu Internet-„Auktionen“ als strafbares Glücksspiel gem. § 284 StGB vgl. den
https://www.ooerak.at/fileadmin/user_upload/Erfahrungsbericht_aus_Sicht_der_Wis...
22.11.2017 - „Wenigstens fahrlässig“-Delikte (Beispiele):. § 84 Abs 4 StGB: „wenn auch nur fahrlässig“. § 7 Abs 2 StGB: „wenigstens fahrlässig“. § 89 StGB: „vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig“. § 92 Abs 2 StGB: „wenn auch nur fahrlässig“. § 199
https://www.wuerzburg.de/m_42473_dl
sich der Veranstalter strafbar (§ 287 StGB) und gilt damit für künftige. Lotterien/Ausspielungen als unzuverlässig. II. Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen ist. • die Stadt Würzburg (Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstr. 1, 97070 Würzburg,
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/287
287 StGB Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung, § 287 StGB. § 287 StGB besagt folgendes: Absatz 1: Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschl
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/287_StGB.html
Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung, § 287 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 287 StGB.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung. § 287. (1) Wer sich, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mitt
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40093008
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.2015. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 287 StGB, idF BGBl I 93/2007 ...