§ 287 StGB, Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung
Paragraph 287 Strafgesetzbuch

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Benachbarte Paragraphen


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Fall 14: Der Ladendetektiv

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
bb) Insoweit A dem X mit einem Unterlassen drohte, stellt sich die Frage, ob hierfür eine Garantenstellung iSd § 13 StGB im Verhältnis zum Bedrohten erforderlich ist. (1) Nach der früher vertretenen Rechtspflichttheorie (vertreten von RGSt. 14, 264 (265)


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Lösung Fall 1

http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/553284.PDF
Abs 1 StPO kommt hier nich+t zum Tragen, weil § 287 StGB ein selbstständiges Delikt ist (abweichende Lösung ebenso vertretbar, wonach es bei der Eigenzuständigkeit des Einzelrichters bleiben muss, auch wenn dieses. Delikt im Vollrausch begangen wurde).Ad

ZfWG Zeitschrift fu¨ r Wett- und Glu¨ cksspielrecht

https://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfMansdoer...
02.04.2016 - ausländischen Glücksspielen, deren Angebote nach deut- schem Glücksspielrecht nicht genehmigungsfähig7 gewesen wären, möglich geworden war. Bei diesen Angeboten war zum einen fraglich, ob sie überhaupt von den Verbotstat- beständen der §§ 28

Strafbarkeit von Glücksspielen, Sportwetten und Hausverlosungen via ...

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_8-9_693.pdf
Spielplans (Toto) unterfallen als Lotterien i.S.v. § 287 StGB. 4 Dazu grundsätzlich Mintas, Glücksspiele im Internet, 2009, passim; Volk, Glücksspiel im Internet, 2005, passim. 5 Zu Internet-„Auktionen“ als strafbares Glücksspiel gem. § 284 StGB vgl. den

o.Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller Teil 1

https://www.ooerak.at/fileadmin/user_upload/Erfahrungsbericht_aus_Sicht_der_Wis...
22.11.2017 - „Wenigstens fahrlässig“-Delikte (Beispiele):. § 84 Abs 4 StGB: „wenn auch nur fahrlässig“. § 7 Abs 2 StGB: „wenigstens fahrlässig“. § 89 StGB: „vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig“. § 92 Abs 2 StGB: „wenn auch nur fahrlässig“. § 199

Merkblatt zu Lotterien und Ausspielungen - Stadt Würzburg

https://www.wuerzburg.de/m_42473_dl
sich der Veranstalter strafbar (§ 287 StGB) und gilt damit für künftige. Lotterien/Ausspielungen als unzuverlässig. II. Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen ist. • die Stadt Würzburg (Fachabteilung Ordnungsaufgaben, Domstr. 1, 97070 Würzburg,


Webseiten zum Paragraphen

§ 287 StGB (Strafgesetzbuch), Begehung einer mit Strafe bedrohten ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/287
287 StGB Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung § 111a ...

http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung, § 287 StGB. § 287 StGB besagt folgendes: Absatz 1: Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschl

§ 287 StGB - Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer ...

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/287_StGB.html
Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung, § 287 StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 287 StGB.

RIS - Strafgesetzbuch § 287 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung. § 287. (1) Wer sich, wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mitt

§ 287 StGB: RDB Rechtsdatenbank

https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40093008
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.2015. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 287 StGB, idF BGBl I 93/2007 ...


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Fünfundzwanzigster Abschnitt: Strafbarer Eigennutz › § 287

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 287 StGB
    § 287 Abs. 1 StGB oder § 287 Abs. I StGB
    § 287 Abs. 2 StGB oder § 287 Abs. II StGB

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