Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
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https://www.vspb.org/__/frontend/handler/document.php?id=3110&type=42
... Polizeiliche Kriminalstatistik / Source : SPC Statistique policière de la criminalité / Fonte: SCP Statistica criminale di polizia. Art. 285 StGB: Gewalt und Drohung gegen Beamte. Art. 285 CPS: Violence ou menace contre les autorités et les fonctionn
https://bstger.weblaw.ch/pdf/sk_011_04.pdf
gen Behörden und Beamte im Sinne von Art. 285 StGB. Die Schlussverfü- gung und der Schlussbericht datieren vom 1. September 2004. D. Am 4. Oktober 2004 erhob die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafge- richt Anklage gegen A. wegen versuchter Gewalt und Dr
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/16/1-285-16.pdf
BGH 1 StR 285/16 - Beschluss vom 14. Juli 2016 (LG Augsburg). Fehlende Schuldfähigkeit (Voraussetzungen: zweistufige Prüfung; Darstellung im Urteil). § 20 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO. Leitsätze des Bearbeiters. 1. Die Entscheidung, ob die Schuldfähigk
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_8-9_693.pdf
gebers auf die Möglichkeit einer Teilnahme an im Ausland abgehaltenen Glücksspielen insbesondere via Internet. Schließlich strafbar ist die Beteiligung an einem unerlaub- ten Glücksspiel (§ 285 StGB). Unerlaubt ist das Glücksspiel wiederum bereits dann,
http://www.ostinstitut.de/documents/publikationen/Wirtschaftsstrafrecht_in_Russ...
Das russische Strafgesetzbuch (nachfolgend: StGB RF) ist gemäß Art. 1 Abs. 2 StGB RF die einzige. Strafrechtsquelle ... Das heute geltende StGB RF4 ist am 13.06.1996 durch den Präsidenten Boris Jelzin unterzeichnet worden. ..... Alternative StGB RF gelte
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/285
285 StGB Verhinderung oder Störung einer Versammlung - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85645.htm
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/285
Besonderer Teil → Fünfundzwanzigster Abschnitt – Strafbarer Eigennutz. Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. § 284 St
https://openjur.de/g/stgb/285.html
Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertac ...
https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/7313.html
21.10.2004 - Veröffentlichung der §§ 284 und 285 (StGB): Die aus der Kaiserzeit stammenden §§ 284 und 285 (StGB) sind für das Zeitalter der Globalisierung und des Internet nicht anwendbar. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Paragraphen, am 15. Mai