§ 283d StGB, Schuldnerbegünstigung
Paragraph 283d Strafgesetzbuch

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder
2.
nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder in einem Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines anderen
Bestandteile des Vermögens eines anderen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
aus Gewinnsucht handelt oder
2.
wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer dem anderen anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt.


(4) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der andere seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Insolvenzdelikte nach §§ 283 ff. StGB - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/insolvenzdelikte...
Sämtliche Konkursdelikte sind Sonderdelikte (Ausnahme: § 283d StGB = Schuldnerbegünstigung). Täter des § 283 und § 283c StGB kann nur der Schuldner sein, d.h. derjenige, der seine Zahlungen eingestellt hat oder über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren

Eigenerklärungen zur Eignung * VOL - FFF Bayern

http://www.fff-bayern.de/fileadmin/user_upload/downloads/Eigenerklaerungen_zur_...
70 StGB Anordnung des Berufsverbots. § 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot. § 242 StGB Diebstahl. § 246 StGB Unterschlagung. § 253 StGB Erpressung. § 265b StGB Kreditbetrug. § 266 StGB Untreue. § 267 StGB Urkundenfälschung. § 268 StGB Fälschung technische


PDF Dokumente zum Paragraphen

Insolvenzstrafrecht - Rudolph Rechtsanwälte

http://www.rudolph-recht.de/wp-content/uploads/2017/07/Insolvenzstrafrecht_RA_D...
dem Schuldnervermögen. Es werden Insolvenzstraftaten im engeren und im weiteren Sinn unterschieden. Insolvenzstraftaten i. e. S. • §§ 283 bis 283d StGB;. • Insolvenzverschleppung = Verletzung der Pflicht zur Stellung des Eröffnungs- antrags nach § 15a Ab

Untreue - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2011/wirtschaftsstrafrecht/karteikarten/...
bb) Insolvenzdelikte im engeren Sinne im weiteren Sinne. - Bankrott – § 283 StGB. - besonders schwerer Fall des Bankrotts –. § 283a StGB. - Verletzung der Buchführungspflicht –. § 283b StGB. - Gläubigerbegünstigung – § 283c StGB. - Schuldnerbegünstigung

Die Insolvenzdelikte des StGB in der gutachterlichen Praxis

http://www.harz-projure.de/wordpress/wordpress-mhp/mhp123-content/uploads/2014/...
Das Strafgesetzbuch hingegen sieht eine feingliedrigere Ausdifferenzierung unter- schiedlichster Delikte vor, die als Insolvenzdelikte in den §§ 283 bis 283d StGB geregelt werden. Anhand der nachfolgenden Ausführungen sowie ausgewählter. Fallbeispiele au

4. Kapitel: Objektive Stratbarkeitsbedingungen der §§ 283-283d StGB

http://www.readcube.com/articles/10.1007%2F978-3-86226-471-1_5
Kapitel: Objektive Stratbarkeitsbedingungen der §§ 283-283d StGB. Strafrechtlich bedenkliche Veränderungen des bestehenden Konkursrechts durch die. Insolvenzordnung werden im Schrifttum vor allem in der Vorverlagerung des Insol- venzverfahrens gesehen, f

Zur Verfassungsmäßigkeit einer Sperre eines ... - Bayern.Recht

http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(m4fd00qykf4z0nmhdqr1j2lm))/Content/Pdf/Y-30...
26.04.2016 - wie bei den bereits zuvor erfassten Straftatbeständen der §§ 283 bis 283d StGB keine. Vertrauensbasis für eine ordnungsgemäße und entsprechend den Regeln des Wirtschaftslebens ausgerichtete Geschäftsführung besteht. (red. LS Christoph Syrbe)


Webseiten zum Paragraphen

Schuldnerbegünstigung § 283d StGB | Rechtsanwalt Strafverteidiger ...

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/schuldnerbeguenstigung-283...
283 StGB erfasst. Der Straftatbestand der Schuldnerbegünstigung lehnt sich daher an die Tatmodalität Nr. 1 des § 283 I StGB an. Die Regelung der Schuldnerbegünstigung ist in der Praxis eher unbedeutend. Gesetzestext des § 283d I StGB. (1) Mit Freiheitsst

Insolvenzstrafrecht / 2.4 Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB) - Haufe

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/insolvenzstrafr...
Insolvenzstrafrecht / 2.4 Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB). Schließlich macht sich strafbar, wer in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit eines anderen oder nach dessen Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder einem Verfahren zur Her

StGB § 283d Schuldnerbegünstigung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_283d/
30.10.2017 - 283d Schuldnerbegünstigung. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer. in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder. nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder in ei

§ 283d StGB - Schuldnerbegünstigung - wiete-strafrecht

http://www.wiete-strafrecht.de/User/Inhalt/283d_StGB.html
Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB. Hier finden Sie eine Darstellung der BGH-Rechtsprechung zu § 283d StGB.

Schuldnerbegünstigung - Insolvenzrecht A bis Z

http://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/95-Schuldnerbeg%FCnstigung
Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Masse des Schuldners durch einen Dritten zugunsten des Schuldners oder mit dessen Einwilligung sind als Schuldnerbegünstigung strafbar ( § 283 d StGB ), wenn der Dritte Täterqualifikation hatte. II. Beispiel für S


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Vierundzwanzigster Abschnitt: Insolvenzstraftaten › § 283d

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 283d StGB
    § 283d Abs. 1 StGB oder § 283d Abs. I StGB
    § 283d Abs. 2 StGB oder § 283d Abs. II StGB
    § 283d Abs. 3 StGB oder § 283d Abs. III StGB
    § 283d Abs. 4 StGB oder § 283d Abs. IV StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net