(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.
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http://www.nw.ch/dl.php/de/20070208115306/StK_+03+4.Strafabteilung.pdf
08.02.2007 - Urteil vom 06.11.2003// Art. 292 StGB. Ungehorsam gegen eine amtliche. Verfügung. Dem Strafgericht steht die Überprüfung von Verfügungen eines. Zivilgerichtes zumindest für offensichtliche Gesetzesverletzungen, einschliesslich. Ermessensmiss
https://www.rwi.uzh.ch/dam/jcr:ffffffff-f380-fa4c-ffff-ffff8b05e07b/07_Ungehors...
d) während 1 Woche in den Weihnachts-/Neujahrs-. Schulferien 2014; e) während 1 Woche in den Wintersportferien 2015; unter der Androhung der Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB. (Bestrafung mit Busse bis
https://www.utzverlag.de/assets/pdf/40364dbl.pdf
Neuregelung des §292 StGB. 21. 2. Einführung der Strafbarkeit des Besitzes von Wildereigerät. 28. 3. Weitgehende Abschaffung des Strafantragserfordemisses. 29. 4. Abmilderung des Einziehungszwanges. 29. 5. Einführung der Entziehung der Jagderlaubnis. 30.
https://www.vischer.com/fileadmin/user_upload/attachments/RABU_Anordnung_von_Vo...
Im Befehlsverfahren nach alter Luzerner Zivilprozessord- nung war der Beklagte vom erstinstanzlichen Amtsgericht zur Herausgabe von Einrichtungsgegenständen verpflichtet worden. Für den Fall der Herausgabeverweigerung war ihm zugleich die Ungehorsamsstra
http://www.juristische-streitstaende.de/StrafRBTS/Unternehmensdelikte.pdf
b) Theorie vom Unternehmensdelikt. Vereinzelt wird vertreten, dass § 292 StGB nicht nur hinsichtlich der Tathand- lung „Nachstellen“ ein Unternehmensdelikt sei, sondern in allen Varianten. Argument: • Die Nachstellensalternative führt dazu, dass § 292 I
https://www.jagderleben.de/praxis/schon-nachstellen-wilderei
Tathandlungen des § 292 Abs. 1 Satz 1 StGB sind das Nachstellen, Fangen, Erlegen oder, nicht und, das sich oder einem Dritten Zueignen von Wild. Doch zunächst einmal zu den recht eindeutigen Punkten Fangen und Erlegen. Fangen ist das Sichbemächtigen eine
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/292a
292a StGB Falsches Vermögensverzeichnis - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/292
292 StGB Herbeiführung einer unrichtigen Beweisaussage - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html
Zeitlicher Geltungsbereich. 1 Nach diesem Gesetze wird beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begeht. 2 Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen, erfolgt die Beurteilung aber ers
http://www.rechtslexikon.net/d/jagdwilderei/jagdwilderei.htm
292 StGB. Siehe auch Wilderei Wilderei. (§ 292 StGB) ist das Nachstellen, Fangen, Erlegen oder sich oder einem Dritten Zueignen von Wild unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts sowie das Zueignen, Beschädigen oder Zerstören einer dem