§ 300 StGB, Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen
Paragraph 300 Strafgesetzbuch

In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.
die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder
2.
der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


Word Dokumente zum Paragraphen

Prof - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Schwerpunkt/absprachen_und_b...
299 I StGB enthält die passive Bestechlichkeit, während § 299 II StGB die aktive Bestechung erfasst. § 300 StGB enthält eine Strafzumessungsvorschrift in Form von Regelbeispielen. § 310 StGB regelt die Frage des Strafantrags. Es handelt sich um ein relat


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Strafvorschriften der §§ 299a ff. StGB Einbindung von Belegärzten ...

https://www.bundestag.de/blob/507416/c1395bb21e7bd33800ef7b9bda5c1637/wd-7-036-...
13.04.2017 - tragsstrukturen mit den §§ 299a, 299b, 300 StGB vereinbar sind. Eine entsprechende Frage wird auch für die Beleghebammen gestellt. Dabei geht es in der dieser Ausarbeitung zugrundeliegenden Anfrage darum, welche verschiede- nen Unterstützung

17/8336 - Niedersächsischer Landtag

http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_17_10000/8001-8500/...
21.06.2017 - setzten. Außerdem besorgen die Generalstaatsanwaltschaften Beweisschwierigkeiten, weil Straftaten ge- mäß §§ 299 a, 299 b StGB im besonders schweren Fall (§ 300 StGB) - anders als solche der Be- stechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen

Zuständigkeitszuweisung - Hamburg.de

http://www.hamburg.de/contentblob/4104518/data/zustaendigkeitszuweisung.pdf
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im § 300 StGB geschäftlichen Verkehr d) Straftaten des intemationalen Strafrechts, die einen Zusammenhang mit korruptionsrelevanten Straftaten erkennen lassen e) sämtliche Begleitdelikte, die im

VwV Korruptionsverhütung und

https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/...
299 StGB, § 300 StGB, § 331. StGB, § 332 StGB, § 333 StGB, §. 334 StGB, § 335 StGB, § 336 StGB,. § 339 StGB, § 348 StGB, § 353b. StGB, § 357 StGB, § 161 StPO, § 17. UWG 2004. Fundstellen: GABl. 2013, 55, Die Justiz 2013,. 93, K. u. U. 2013, 76. Verwaltun

299a StGB-E - neu - akg-antikorruption.de

http://akg-antikorruption.de/.cm4all/iproc.php/Infoveranstaltung/2016-06-02%20I...
02.06.2016 - 299a/b StGB-E – die besonders schweren Fälle. § 300 StGB-E (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren):. • Vorteil großen Ausmaßes („[...] wenn der Wert des erlangten oder erstrebten Vorteils den Durchschnittwert [...] erheblich üb


Webseiten zum Paragraphen

Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im ...

http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger.de/besonders-schwere-faelle-d...
Ebenso wie § 299 StGB wurde § 300 StGB im Zuge des Korruptionsbekämpfungsgesetzes 1997 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Die Schutzgüter des § 300 StGB entsprechen denen des § 299 StGB. Gesetzestext des § 300 StGB In besonders schweren Fällen wird eine T

§ 300 StGB (Strafgesetzbuch), Befreiung von Gefangenen - JUSLINE ...

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/300
300 StGB Befreiung von Gefangenen - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und ... - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85660.htm
In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach den §§ 299, 299a und 299b mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 1. die Tat sich auf einen Vorteil.

StGB § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_300/
30.10.2017 - die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [WAAAB-2706

§ 299 StGB | Strafverteidigung Hamburg | Strafverteidiger ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/2739/%C2%A7-299-stgb/
So wurden der Polizei im Jahre 2000 nur 124 Fälle der § 299, 300 Strafgesetzbuch (StGB) bekannt, im Jahre 2012 waren es bereits 519 Fälle. Allerdings kennzeichnet sich der Bereich der Wirtschaftskriminalität allgemein durch ein sehr hohes Dunkelfeld aus.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Sechsundzwanzigster Abschnitt: Straftaten gegen den Wettbewerb › § 300

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 300 StGB
    § 300 Abs. 1 StGB oder § 300 Abs. I StGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Strafgesetzbuch.net