weggefallen
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.vwrecht.jku.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Fachtagung_Downloads/...
11.11.2014 - Tatsubjekt „Beamter“ – 1. ▫ Beamter (§ 74 Abs 1 Z 4 StGB). —„funktionaler Beamtenbegriff“. —Vornahme von „Rechtshandlungen“ für Bund, Land usw bzw. „sonstige Betrauung mit Verwaltungsaufgaben“. —Keine Begrenzung auf hoheitliche Tätigkeit. ▫
http://gemeindebund.at/website2016/wp-content/uploads/2017/05/RFG_1-2013_-Veran...
MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT –. DAS VERBRECHEN DES „AMTSMISSBRAUCHS“. 2. Missbrauch der Amtsgewalt. § 302 StGB (Strafgesetzbuch). Amtsmissbrauch. (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im
http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/oracle_file_imports/1169340.PDF
Missbrauch der Amtsgewalt in unmittelbarer Täterschaft (§§ 12, 1. Fall,. 302 Abs 1 StGB). I. TB. 1. OTB: L ist Beamter iS des § 74 Abs 1 Z 4 StGB, weil er als Leiter einer Strafvollzugsanstalt dazu berufen ist, als Organ des Bundes Rechtshandlungen vorzu
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/16/3-302-16.pdf
Betrug (konkurrenzrechtliche Beurteilung innerhalb einer Deliktsserie; Tateinheit; Tatmehrheit; Erfüllung sämtlicher Tatbestandsmerkmale; individueller Tatbeitrag; Förderung mehrerer Einzeltaten gleichzeitig durch Mitwirkung im Vorfeld; Aufbau und Aufrec
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Bekaempfun...
Regelung zur Vermögensstrafe und zum erweiterten Verfall in § 302 StGB wird durch die. Streichung der Bezugnahme auf die Vermögensstrafe der aktuellen Rechtslage angepasst und ebenfalls auf die neue Vorschrift der §§ 299a, 299b StGB erstreckt. Der Gesetz
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302
302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Zweiundzwanzigster Abschnitt. Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen. Mißbrauch der Amtsgewalt. § 302. (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85662.htm
Zitierungen von § 302 StGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 302 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
https://www.steuernetz.de/gesetze/stgb-1/302
In den Fällen der § 299, 299a und 299b ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Zu § 302: Neugefasst durch G vom 20. 11. 2015 (BGBl I S. 2025
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40059239
Typ, RIS - Norm - Bundesgesetz. Datum/Gültigkeitszeitraum, In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.2012. Publiziert von, Bundeskanzleramt Österreich. Fundstelle, § 302 StGB, idF BGBl I 136/2004 ...