§ 303 StGB, Sachbeschädigung
Paragraph 303 Strafgesetzbuch

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.


(3) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Fall 20: Der ausgetrickste Blitzer

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Aufgrund der gesetzlichen Gleichstellung mit der Herstellung einer „unechten“ technischen Aufzeichnung schützt auch § 268 III StGB nur das Vertrauen auf einen „von menschlicher Einwirkung unberührten, in Übereinstimmung mit der Programmierung ablaufenden


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Sachbeschädigungsdelikte, §§ 303 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/41-sachbeschaedigungsdelikte.pdf
01.10.2011 - I. Überblick über die Sachbeschädigungsdelikte und deren geschützte Rechtsgüter: 1. Sachbeschädigung, § 303 StGB: Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache. Rechtsgut ist das Eigentum. § 303. StGB ist Grundtatbestand zu §§ 305, 305a StG

35: Sachbeschädigung – § 303 I StGB - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
I. Allgemeines. Geschütztes Rechtsgut ist das Eigentum. Der § 303 StGB folgt dem Gedanken, dass die Zerstö- rung von Sachen „ein Grundtyp“ des schädlichen menschlichen Verhaltens ist (vgl. Mau- rach/Schroeder/Maiwald Teilband I § 36 Rn. 1). Aufgrund der

303 StGB - TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/dateien/ws09/strafr/...
308 I, 1. Var. sowie § 303a StGB. Keine Qualifizierung hingegen die gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) → insoweit Eigentumsverhält- nisse und Einwilligung unerheblich; beachte insoweit insb. deren Variante Gegenstände, die (unmittelbar!) dem

Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB - myJurazone

http://www.myjurazone.de/app/download/12571593/Mustergutachten+%C2%A7+303+StGB....
303 I StGB. Der Sachverhalt. T, eine junge ambitionierte Jura-Studentin, sitzt auf der Galerie in der Universität Bielefeld über der Universitätshalle. Schon wieder stellt sich eine städtische Diskothek mit feschen. Mädels und einem gelangweilten Diskjoc

Der strafrechtliche Schutz von Daten durch § 303a StGB und seine ...

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/veroeffentlichungen/hoeren_veroeffen...
Der strafrechtliche Schutz von Daten durch § 303a StGB und seine Auswirkungen auf ein Datenverkehrsrecht. Rz. I. Einführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. TI. Warum das traditionelle. Datenrecht versagt . . . . . . . . . . . . 3. III. Der Weg üb


Webseiten zum Paragraphen

§ 303 StGB: Das sollten Sie zur Sachbeschädigung wissen - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-303-stgb-sachbeschaedigung/
02.07.2015 - Die Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB kommt sowohl in der Praxis als auch in Klausursachverhalten häufig vor. Obwohl sie zu den einfacheren Delikten gehört, sollten Sie sich ihre Voraussetzungen in der Prüfungsvorbereitung vergegenwärtigen,

Sachbeschädigung, § 303 StGB | Strafverteidigung Hamburg ...

https://strafverteidigung-hamburg.com/2501/sachbeschaedigung-%C2%A7-303-stgb-2/
Sachbeschädigung, § 303 StGB. Zum Tatbestand der Sachbeschädigung. Neben der einfachen Sachbeschädigung gibt es einige strafverschärfende Qualifikationen und Sonderfälle. So ist nunmehr auch das Graffiti eindeutig vom Tatbestand der Sachbeschädigung erfa

Schema zur Sachbeschädigung, § 303 I StGB | iurastudent.de

https://www.iurastudent.de/schemata/schema-zur-sachbesch-digung-303-i-stgb
I. Tatbestand i.S.d. § 303 I StGB 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: fremde Sache Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist eine Sache, die wenigstens auch im Eigentum eines anderen als des Täters steht. b) Handlung: Beschädigen/Zerstören.

juraschema.de · Sachbeschädigung, § 303 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb303
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Sachbeschädigung, § 303 StGB.

§ 303 StGB Sachbeschädigung Strafgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85663.htm
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung › § 303

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 303 StGB
    § 303 Abs. 1 StGB oder § 303 Abs. I StGB
    § 303 Abs. 2 StGB oder § 303 Abs. II StGB
    § 303 Abs. 3 StGB oder § 303 Abs. III StGB

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