(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
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http://www.davit.de/uploads/media/Strafrechtliche_Haftung.ppt
StGB; Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, § 17 UWG. Marberth-Kubicki FaStraf www.strafverteidigerin.de. 3. Straftaten gegen Computer oder das Internet. Computerbetrug, § 263 a StGB. Ausspähen von Daten, § 202 a StGB. Datenveränderung, § 303 a
http://www.eduard-heindl.de/rechtsaspekte.ppt
Virenschreiben ist in D erlaubt (nicht in CH). Das vorsätzliche, verdeckte Verbreiten eines Virus ist als rechtswidrige Datenveränderung strafbar (§ 303a StGB). Selbst wenn der Trojaner zum Ausspionieren von weiteren Daten dient, so ist dies zunächst str
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Welp, Datenveränderung (§ 303a StGB) — Teil 1. Aufsätze. Ergebnis. Für die Sowjetunion — wie übrigens auch für an- dere sozialistische Länder6 1. — liegt das Hauptproblem des Softwareschutzes weniger beim Schutz der geisti- gen Schöpfung per se als eher
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Der strafrechtliche Schutz von Daten durch § 303a StGB und seine Auswirkungen auf ein Datenverkehrsrecht. Rz. I. Einführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. TI. Warum das traditionelle. Datenrecht versagt . . . . . . . . . . . . 3. III. Der Weg üb
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Der strafrechtliche Schutz der Computerdaten gegen die Angriffsformen der Spionage,. Sabotage und des Zeitdiebstahls, Dissertation,. Münster, 1994. Zitiert: Schulze-Heiming, Strafrechtlicher. Schutz der Computerdaten. Sondermann, Markus. Die neuen Straft
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_8-9_699.pdf
Am Beispiel der Datenveränderung (§ 303a StGB und Art. 4 Convention on Cybercrime). Von Dr. Jan C. Schuhr, Erlangen. I. Überblick. 1. Analogie als Regelungstechnik. Zahlreiche Tatbestände des Computerstrafrechts sind zustan- de gekommen, indem der Gesetz
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01.01.2015 - a) Strafbarkeit gemäß § 303a StGB. Nach dieser Vorschrift ist strafbar, wer rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, un- brauchbar macht oder verändert. Rechtsgut dieser Vorschrift ist die Verwendbarkeit gespeicherter Daten durch den Berechti
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02.07.2015 - Die Datenveränderung gemäß § 303a StGB stellt ein Randthema in der Klausur dar - umso stärker können Sie mit einem souveränen Umgang punkten.
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20.08.2010 - Wie der Gesetzgeber das Löschen, Unterdrücken oder Verändern von Daten ahndet und worauf sich Unternehmen und Mitarbeiter einstellen sollten, sagt Thomas Feil.
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Datenveränderung (§ 303a StGB). Der Straftatbestand der Datenveränderung soll die Verfügungsgewalt des Berechtigten über die auf Datenträgern gespeicherten Informationen schützen. Berechtigter kann entweder der Urheber oder der nutzungsberechtigte Inhabe
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01.12.2009 - Wortlaut des § 303a Abs. 1: „Wer rechtswidrig Daten (…) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ § 303a StGB schützt das Interesse des Verfügungsberecht
https://www.buzer.de/gesetz/6165/a85664.htm
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Für die Vorbereitung.