§ 304 StGB, Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Paragraph 304 Strafgesetzbuch

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.


(3) Der Versuch ist strafbar.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Examensrepetitorium Dr. Halecker

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/mitarbeiter/Halecker/...
Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 Abs. 1 StGB wegen Zerschneiden des Zaunes ist im Ergebnis abzulehnen. a) Man mag freilich bereits darüber diskutieren, ob es sich bei dem Zaun mit den Liebesschlössern um einen Kunstgegenstand handelt. D


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Gemeinschädliche Sachbeschädigung von - Deutsches ...

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Anlässlich eines aktuellen Falles des von den zuständigen Behörden nicht erlaubten. Abbruchs eines Baudenkmals im Freistaat Bayern ermittelte die zuständige. Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sach- beschädigung (§ 304 Abs.

Öffentliches Denkmal § 304 StGB RG Urteil vom 11.2.1910 V 1164/09 ...

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Öffentliches Denkmal § 304 StGB RG Urteil vom 11.2.1910 V 1164/09 (Kirchturm),. RGSt 43, 240 ff. 1. Was ist unter einem „öffentlichen Denkmal“ im Sinne des § 304 StGB zu verstehen? 2. Inwieweit ist eine Zweckbestimmung erforderlich, um ein Werk, das als

Bachelorarbeit - Vandalismus

https://opus-hslb.bsz-bw.de/files/146/Bachelorarbeit_Vandalismus.pdf
Absatz 1 StGB. 3.3.1.2. § 304 Absatz 1 StGB – Gemeinschädliche Sachbeschädigung. Den gängigen Fall von Vandalismus gegen öffentliche Einrichtungen oder. Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie Denkmäler, Bushaltestellen oder Straßenlaternen hat der Ges

Strafrecht Besonderer Teil II - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783811470187_Excerpt_002.pdf
16.09.2008 - 303 StGB. Grundtatbestand der Sachbeschädigung. § 305 StGB. Qualifikation. „Bauwerke“. § 305a StGB. Qualifikation. „Arbeitsmittel“. § 303a StGB. Datenveränderung. § 304 StGB. Gemeinschädliche. Sachbeschädigung. Strafantragserfordernis gem. §

15/5313 - DIP21 - Deutscher Bundestag

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/053/1505313.pdf
19.04.2005 - 303, 304 StGB – (… StrÄndG). A. Problem und Ziel. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatbestand der Sach- beschädigung nur dann verwirklicht, wenn die Substanz einer Sache erheblich verletzt oder deren technische Brauchba


Webseiten zum Paragraphen

§ 304 StGB (Strafgesetzbuch), Bestechlichkeit - JUSLINE Österreich

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/304
304 StGB Bestechlichkeit - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch Graffiti ...

http://examensrelevant.de/gemeinschaedliche-sachbeschaedigung-durch-graffiti/
21.05.2015 - Die öffentliche Funktion von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen des öffentlichen Personennahverkehrs ist i. S. von § 304 I und II StGB bereits beeinträchtigt, wenn das Erscheinungsbild der Fahrzeuge durch Beschmieren der Außenflächen so erheblic

16.4 Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB)

http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-wohlers/strafrechtbt/rpfldelikte/de/html/unit_304...
Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen anzeigt, es sei eine strafbare Handlung begangen worden,. wer sich selbst fälschlicherweise bei der Behörde einer strafbaren Handlung beschuldigt,. wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe be

304 StGB - ANWALTSKANZLEI DR. BÖTTNER

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/gemeinschaedliche-sachbesc...
12.01.2010 - §304 Abs. 2 StGB – ebenso wie bei dem Beschädigen nach §304 Abs. 1 StGB – eine Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion des Tatobjekts hinzukommen. [..] Denn gerade die Beeinträchtigung des öffentlichen Nutzungsinteresses hat den in §304 S

Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen dienen iSd § 304 StGB

https://www.iurastudent.de/definition/gegenst%C3%A4nde-welche-zum-%C3%B6ffentli...
Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen dienen i.S.d. § 304 StGB. Hier drunter fallen nur Gegenstände, die dazu bestimmt sind, der Allgemeinheit durch ihren Gebrauch unmittelbar zu nützen. Unmittelbarkeit in diesem Sinne bedeutet, dass jedermann aus


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung › § 304

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 304 StGB
    § 304 Abs. 1 StGB oder § 304 Abs. I StGB
    § 304 Abs. 2 StGB oder § 304 Abs. II StGB
    § 304 Abs. 3 StGB oder § 304 Abs. III StGB

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