§ 306 StGB, Brandstiftung
Paragraph 306 Strafgesetzbuch

(1) Wer fremde

1.
Gebäude oder Hütten,
2.
Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3.
Warenlager oder -vorräte,
4.
Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5.
Wälder, Heiden oder Moore oder
6.
land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.


(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Benachbarte Paragraphen


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Lösungsskizze zur 5 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/STR001/Klausurenkurs/loesung_bauern...
I. B könnte sich durch das Inbrandsetzen der Scheune wegen schwerer Brandstiftung nach § 306a Nr. 3 StGB strafbar gemacht haben. Voraussetzung dafür wäre, dass die Scheune taugliches Tatobjekt war. Dazu müsste sie dem Aufenthalt von Menschen "gedient hab

Fall 23: Die Doppelhaushälfte

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
(BGH, StV 2001, 576 f. mit Anm. Geppert, JK 02, StGB § 306 a/2; BGH, NJW 2000, 3581 ff.) A bewohnte zusammen mit seiner Ehefrau und der gemeinsamen Tochter die im Eigentum der Eheleute stehende Doppelhaushälfte, während die andere Doppelhaushälfte von de

1 Fahrlässigkeit und Erfolgsqualifikation

http://www.uni-goettingen.de/en/kat/download/c6e00dfbca3412912292675d5127c5e2.d...
15 StGB: Voraussetzung für eine Bestrafung ist das Vorhandensein eines entsprechenden Fahrlässigkeitstatbestandes im Besonderen Teil des StGB. => Beispiele: §§ 222, 229, 163, 306d, 316 Abs. 2, 324 Abs. 3 StGB. §§ 16 Abs. 1 S. 2, 18 StGB: Irrtum bzw. Erfo


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Brandstiftung, §§ 306 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt/50_brandstiftung.pdf
I. Rechtsgut. 1. Schutzrichtung Eigentum: Die einfache Brandstiftung, § 306 StGB, die nach § 306d StGB auch fahrlässig begangen werden kann, stellt ein spezielles Sachbeschädigungsdelikt dar – eine Einwilligung ist möglich (Individualrechtsgut). 2. Schut

306 - 306 f StGB - Dr. jur. Peter-René Gülpen

http://guelpen.de/dokumente/brandstiftung.pdf
I. Vorbemerkung. Das Gesetz bedroht sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Brandstiftung (§§ 306 - 306 d. StGB) mit Strafe. Strafbewehrt ist ferner die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung einer. Brandgefahr (§ 310 f StGB). Innerhalb der

Lösung I 1 Strafbarkeit des K I. Brandstiftung, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB ...

https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/29-2.pdf
Gegen diese Mindermeinung spricht vor allem die Tatsache, dass bei § 306 StGB – anders als bei den § 306 a ff StGB – der sein eigenes Gebäude in Brand setzende Eigentümer straffrei bleibt. Aus diesem Grund ist es nur konsequent, dass er sein eigenes Gebä

306 StGB - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2014/ag-strafrecht-bt-diebold/stunde-9/...
306 StGB: - nach herrschender Ansicht ein Sachbeschädigungsdelikt (mM: kombiniertes gemeingefährliches und Sachbeschädigungsdelikt; Arg.: hohes Strafmaß). - Aufbauschema: I. Tatbestandsmäßigkeit. 1. Objektiver Tatbestand a) Tatobjekt: fremdes Objekt der

Rath BT III - _16_ Brandstiftung - § 306 a I StGB - Uni Heidelberg

https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15282
Teleologische Reduktion a) Fragestellung. Einschränkung des abstrakten Gefährdungsdelikts, wenn eine konkrete Gefährdung mit Sicherheit ausgeschlossen ist? b) Hintergrund. ▫ Schuldprinzip. ▫ hohe Mindeststrafe (beachte jetzt aber § 306 a III StGB). Meinu


Webseiten zum Paragraphen

Die Brandstiftungsdelikte - Jura Individuell

http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/die-brandstiftungsdelikte/
Die Brandstiftungsdelikte. am 20.12.2016 von Simon Schamberger in Strafrecht BT. Die Brandstiftungsdelikte nach §§ 306-306 f StGB werden zurecht als ein wichtiger, umfangreicher und äußerst relevanter Stoffbereich des Besonderen Teils gehandelt. Hier sol

juraschema.de · Brandstiftung, § 306 StGB - Prüfungsaufbau ...

http://juraschema.de/index.php?thema=stgb306
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Brandstiftung, § 306 StGB.

Brandstiftung, § 306 - Strafrecht Besonderer Teil 3 - Juracademy

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt3/brandstiftung.html
Das geschützte Rechtsgut ist mithin nach überwiegender Auffassung das Eigentum. Dies ergibt sich vor allem auch aus einem Vergleich der § 306 mit § 306a Abs. 1 und 2. Nur bei § 306 sind die Eigentumsverhältnisse des in Brand gesetzten Objekts relevant. D

§ 306 StGB: Die Brandstiftung – ein heißes Thema im Examen - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-306-stgb-brandstiftung/
06.07.2015 - Die Klausursachverhalte im Examen sind gerne mit der ein oder anderen Brandstiftung gespickt, sodass Sie die §§ 306 ff. StGB gut beherrschen sollten.

Brandstiftung, schwere Brandstiftung - §§ 306, 306a StGB | Anwalt ...

http://www.ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/strafrecht-einzelne-delikte...
306a StGB - schwere Brandstiftung, hierzu unten mehr - hat ebenso ein Mindeststrafmaß von einem Jahr, jedoch im Gegensatz zum § 306 keine Obergrenze. Damit liegt das denkbare Höchstmaß hier bei 15 Jahren. In minderschweren Fällen gilt dagegen das Selbe w


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 306

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 306 StGB
    § 306 Abs. 1 StGB oder § 306 Abs. I StGB
    § 306 Abs. 2 StGB oder § 306 Abs. II StGB

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