§ 305 StGB, Zerstörung von Bauwerken
Paragraph 305 Strafgesetzbuch

(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Sachbeschädigungsdelikte, §§ 303 ff. StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/41-sachbeschaedigungsdelikte.pdf
01.10.2011 - I. Überblick über die Sachbeschädigungsdelikte und deren geschützte Rechtsgüter: 1. Sachbeschädigung, § 303 StGB: Beschädigen oder Zerstören einer fremden Sache. Rechtsgut ist das Eigentum. § 303. StGB ist Grundtatbestand zu §§ 305, 305a StG

35: Sachbeschädigung – § 303 I StGB - strafrecht-online.org

https://strafrecht-online.org/lehre/sos-2009/strafrecht-bt-1/karteikarten/%C2%A...
305 StGB ist ein qualifizierter Fall der Sachbeschädigung. Als Tatobjekte kommen lediglich. Bauwerke in Betracht. Das Gesetz zählt auf, was insbesondere unter dem Begriff des Bauwerks zu verstehen ist. Als Tathandlung kommt lediglich die Zerstörung in Be

hrr-strafrecht.de - BGH 4 StR 344/11 - 20. Oktober 2011 (LG München ...

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-344-11.pdf
(BGHSt). 2. Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der teilweisen Zerstörung bei den Brandstiftungsdelikten soll sich nach dem Willen des Gesetzgebers auf die Auslegung der gleichlautenden Tatbestandsfassung in den. §§ 305, 305a StGB orientieren. (Bearbei

Strafrecht Besonderer Teil II - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783811470187_Excerpt_002.pdf
16.09.2008 - 303 StGB. Grundtatbestand der Sachbeschädigung. § 305 StGB. Qualifikation. „Bauwerke“. § 305a StGB. Qualifikation. „Arbeitsmittel“. § 303a StGB. Datenveränderung. § 304 StGB. Gemeinschädliche. Sachbeschädigung. Strafantragserfordernis gem. §

BGH, Beschl. v. 20.10.2011 – 4 StR 344/11 Heghmanns ... - ZJS

http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2012_4_603.pdf
StrRG 1998;8 vorher war sie nur in den §§ 305. Abs. 1, 305a Abs. 1 StGB a.F. enthalten. Die heute gängigen. Erläuterungen zu diesen dogmatisch wie praktisch wenig bedeutsamen Strafvorschriften begnügen sich regelmäßig mit kurzen Hinweisen, wonach eine te


Webseiten zum Paragraphen

16.8 Begünstigung (Art. 305 StGB)

http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-wohlers/strafrechtbt/rpfldelikte/de/html/unit_305...
16.8 Begünstigung (Art. 305 StGB). Wer jemanden der Strafverfolgung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer der in den Artikeln 59-61, 63 und 64 vorgesehenen Massnahmen entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art.

12.5 Qualifikation (Art. 305bis Ziff. 2 StGB)

http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-wohlers/strafrechtbt/geldwaescherei/de/html/unit_...
12.5 Qualifikation (Art. 305bis Ziff. 2 StGB). Schwere Fälle der Geldwäscherei werden gemäss Art. Art. 305bis Ziff. 2 StGB mit einer höheren Strafe sanktioniert. Die Strafe ist diesfalls Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freihei

RIS - Strafgesetzbuch § 305 - Bundesrecht konsolidiert

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR4...
Abkürzung. StGB. Index. 24/01 Strafgesetzbuch. Text. Vorteilsannahme. § 305. (1) Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert oder einen ung

§ 305 StGB Zerstörung von Bauwerken Strafgesetzbuch - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85668.htm
(1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf.

StGB § 305 Zerstörung von Bauwerken - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_305/
30.10.2017 - 305 Zerstörung von Bauwerken. (1) Wer rechtswidrig ein Gebäude, ein Schiff, eine Brücke, einen Damm, eine gebaute Straße, eine Eisenbahn oder ein anderes Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheits


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Siebenundzwanzigster Abschnitt: Sachbeschädigung › § 305

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 305 StGB
    § 305 Abs. 1 StGB oder § 305 Abs. I StGB
    § 305 Abs. 2 StGB oder § 305 Abs. II StGB

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