(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/Tuschung-beiSportwet...
BGH: Informationsvorsprung bei Sportwette(NStZ 2014, 317). telbar angesetzt (§§ 22, 23 I, § 263 I und II StGB). Ihm fehlte der Vorsatz, die Mitarbeiter des Wettbüros zu täuschen. 6aa) Der BGH hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Wettteilnehmer, d
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_1_292.pdf
317 Abs. 1 StGB) eine Willensbruchskomponente zu ent- nehmen ist,17 mithin ein tatbestandsausschließendes Einver- ständnis in Betracht kommt.18 Denn erstens spricht der Wort- laut nicht neutral von einer „Ableitung“ oder „Entnahme“ elektrischer Energie.1
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2007_8_154.pdf
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik. 317. Die Strafbarkeit gem. § 142 StGB wegen unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort. Zugleich eine Besprechung des Beschlusses der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 19. März. 2007 – 2 BvR 2237/06.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/17/4-317-17.pdf
Dagegen widerspräche es dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Begriff der „geistigen Krankheit“ inhaltlich an dem enger gefassten Merkmal der krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB auszurichten, da hier allein die tatbezogene Schuldfähigk
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02150400/Lehre/Lehre_SoSe__2017/Str...
Auflage 2011; 24,90€; 317 S. Kindhäuser, Urs. Strafrecht Besonderer Teil II. Straftaten gegen Vermögensrechte. 9. Auflage 2016; 24,00€; 408 S. Krey/Hellmann/Heinrich. Strafrecht Besonderer Teil 2. Vermögensdelikte. 17. Auflage 2015; 28,99€; 390 S. Rengie
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Fahl-Meinungsstreite-Strafr...
Meinungsstreite. Strafrecht BT/3. Examensrelevante Probleme – Meinungen. Argumente, §§ 267–358 StGB von. Dr. Christian Fahl o. Professor an der Universität Greifswald und. Dr. Klaus Winkler. Rechtsanwalt in München. Lehrbeauftragter an der Universität Au
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/317
317 StGB Herabwürdigung fremder Symbole - Strafgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
https://www.kostenlose-urteile.de/topten._317_stgb.htm
Finden Sie hier die zehn aktuellsten Urteile, die zum Thema „§ 317 StGB“ auf kostenlose-urteile.de veröffentlicht wurden.
http://www.rwi.uzh.ch/elt-lst-wohlers/strafrechtbt/urkundendelikte/de/html/unit...
15.8 Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB). Beamte oder Personen öffentliches Glaubens, die vorsätzlich eine Urkunde fälschen oder verfälschen oder die echte Unterschrift oder das echte Handzeichen eines andern zur Herstellung einer unechten Urkunde b
https://www.video2brain.com/de/tutorial/stoerung-von-telekommunikationsanlagen-...
22.02.2016 - Wer öffentliche Telefonkästen manipuliert, aber auch wer fremde Stromleitungen 'anzapft', begeht unter Umständen eine strafbare Störung von Telekommunikationsanlagen.
https://www.wbs-law.de/computerstrafrecht/serie-zum-internetstrafrecht-teil-6-s...
04.09.2011 - Teil geht es um die Strafbarkeit wegen Störung von Telekommunikationsanlagen (§317 StGB). Man deckt einen Mobilfunkmast mit einer Rettungsdecke mit dem Ziel ab, auf eventuelle gefährliche Strahlung durch den Mobilfunk aufmerksam zu machen; d