§ 316b StGB, Störung öffentlicher Betriebe
Paragraph 316b Strafgesetzbuch

(1) Wer den Betrieb

1.
von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,
2.
einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienenden Anlage oder eines für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtigen Unternehmens oder
3.
einer der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung oder Anlage
dadurch verhindert oder stört, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Der Versuch ist strafbar.


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, beeinträchtigt.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Fall 32: Der Handtaschen-Raub

http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppe...
Es kommt demgemäß nicht mehr darauf an, ob der Täter oder Tatbeteiligte durch den Raub für einen anderen die Gefahr einer der in § 226 StGB genannten ..... Mit dem Schuss auf die Polizeibeamten und den Polizeiwagen hat A jedoch keine Störung öffentlicher


PDF Dokumente zum Paragraphen

OLG Braunschweig, Urt. v. 18.10.2013 - Zeitschrift für Internationale ...

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fahren für bedeutende Rechtsgüter und ist deshalb keine. Einrichtung i.S.d. § 316b Abs. 1 Nr. 3 StGB. 3. Eine Geschwindigkeitsmessanlage ist kein Gegenstand, der i.S.d. § 304 StGB zum öffentlichen Nutzen aufgestellt ist. (Amtliche Leitsätze). StGB §§ 306

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26.08.2016 - Schuldspruch wegen Störung öffentlicher Betriebe gemäß § 316b StGB. Die Vorschrift sanktioniert in der vorliegend allein in Betracht kommenden Begehungsvariante des. Abs. 1 Nr. 2 die Störung einer der öffentlichen Versorgung mit Kraft dienen

Lösung Klausur Nr. 1513 – Strafrecht Teil I: Strafbarkeit von Alfred und ...

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Wie Castor und Pollux … Störung von Atommüll-Transporten als ...

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Sachbeschädigungsdelikte, §§ 303 ff. StGB

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StGB § 316b Störung öffentlicher Betriebe - laWWW.de

http://lawww.de/Library/stgb/316b.htm
316b Störung öffentlicher Betriebe. (1) Wer den Betrieb. 1. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr dienen,. 2. einer der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder K

Verkehrsblitzer: Anlage iS von § 316b StGB? - IWW

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StGB § 316b Störung öffentlicher Betriebe - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136684_316b/
30.10.2017 - Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten. § 316b Störung öffentlicher Betriebe. (1) Wer den Betrieb. von Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Postdienstleistungen oder dem öffentlichen Verkehr diene

§ 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe | Bernstein, 1990 | Buch ...

http://www.beck-shop.de/Bernstein-316-b-StGB-Stoerung-oeffentlicher-Betriebe/pr...
Bernstein, § 316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe, 1990, Buch, 978-3-631-42389-9, portofrei.


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 316b

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 316b StGB
    § 316b Abs. 1 StGB oder § 316b Abs. I StGB
    § 316b Abs. 2 StGB oder § 316b Abs. II StGB
    § 316b Abs. 3 StGB oder § 316b Abs. III StGB

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