§ 316a StGB, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Paragraph 316a Strafgesetzbuch

(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers verübt und dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.


(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.


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Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/26-raeuberischerangriffaufkraft...
01.10.2011 - II. Struktur. – § 316a I StGB ist eine Kombination aus einem Tätigkeitsdelikt und einem Absichtsdelikt. Der Täter muss einen. (nicht notwendigerweise erfolgreichen) Angriff auf den Führer oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges verüben; dies mu

§ 34: Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer – § 316 a StGB

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räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316a StGB Prüfungsschema

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Kristina Kühl, Julian Lange. Wiss. Mit. Kristina Kühl, Julian Lange. AK Strafrecht III. Übersicht: räuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316a StGB. Prüfungsschema. I) Tatbestandsmäßigkeit. 1) objektiver Tatbestand. ○. Angriff auf Leben, Leib oder Entsch

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§ 316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

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316a StGB Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. § 316a. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§ 249 oder. 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib ode


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StGB § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - laWWW.de

http://lawww.de/Library/stgb/316a.htm
316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eine

Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a - Juracademy

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/raeuberischer-angriff-kraftfahrer.html
Ein in den Klausuren bei der Prüfung der Raubdelikte häufig übersehener Straftatbestand ist § 316a. Bei § 316a begeht der Täter einen Angriff auf einen Fahrzeuginsassen und hat dabei die Absicht, einen Raub, räuberischen Diebstahl oder eine Erpressung zu

Raub Verkehr (§ 316a StGB) | Fachanwalt Strafrecht München

http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/raeuberischer-angriff-a...
Die Vorschrift des § 316 a StGB schützt sowohl das Vermögen als auch die Sicherheit des Straßenverkehrs. Es handelt sich um einen Sonderfall des Raubes gemäß § 249 StGB, des räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB oder der räuberischen Erpressung gemäß

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Schema zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Führer eines Kraftfahrzeugs oder Mitfahrer. b) Angriff auf dessen Leib oder Leben bzw. Entschlussfreiheit. c) Ausnutzung der besonderen Verhältnisse

§ 316a StGB - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer | iurastudent.de

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316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. (1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eine


  • Verortung im StGB

    StGBBesonderer Teil: › Achtundzwanzigster Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten › § 316a

  • Zitatangaben (StGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1871, 127
    Ausfertigung: 1871-05-15
    Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322;

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das StGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 316a StGB
    § 316a Abs. 1 StGB oder § 316a Abs. I StGB
    § 316a Abs. 2 StGB oder § 316a Abs. II StGB
    § 316a Abs. 3 StGB oder § 316a Abs. III StGB

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