(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
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https://tu-dresden.de/gsw/jura/jfstraf4/ressourcen/dateien/folder-2008-04-03-52...
Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil. Zusatzseite zu: Schuld → Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) infolge Alkoholgenusses: § 323a StGB [1] sowie zur actio libera in causa (a.l.i.c.) [2]. § 323a StGB [3] [4] [5]. 1. Tatbestand: a) Sich in Rausch [6] versetzen
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/strbt2011/53-vollrausch.pdf
01.10.2011 - Vollrausch, § 323a StGB. I. Rechtsgut: Alle Rechtsgüter des Strafrechts. II. Deliktsnatur: Abstraktes Gefährdungsdelikt (h.M.). Eigenhändiges Delikt. Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft sind hinsichtlich des Vollrausches (anders als hi
https://strafrecht-online.org/lehre/ws-2009/strafrecht-bt-2/karteikarten/%C2%A7...
459, 479). Dieser Argumentation hält die (wohl herrschende) Gegenmeinung entgegen, für § 323a. StGB komme es auf einen Zusammenhang zwischen Berauschung und Rauschtat (als objektiver. Bedingung der Strafbarkeit) nicht an (dazu unten 3.); da der Angeklagt
https://jura.urz.uni-heidelberg.de/mat/file_viewer.php?fid=15296
Vollrausch - § 323 a StGB. Überwiegende Auffassung. Andere Auffassung. Schutzzweck. Es soll der generellen Gefähr- lichkeit schuldausschließender. Rauschzustände für beliebige. Rechtsgüter entgegengewirkt werden. Verhinderung einer mehr oder weniger konk
http://www.myjurazone.de/app/download/8934090/%C2%A7+323a+StGB+-+Vollrausch.pdf
Vollrausch - § 323a StGB. A. § 223. I. Tatbestandsmäßigkeit. II. Rechtswidrigkeit. III. Schuld. 1. (Nicht ausschließbare) Schuldunfähigkeit gem. § 20. 2. Schuldhaftes Handeln nach den Regeln der vorsätzlichen alic? a) Voraussetzungen b) Zulässigkeit der
https://www.uni-potsdam.de/fileadmin01/projects/ls-mitsch/Examen/55-2.pdf
1. Objektiver Tatbestand (+). 2. Subjektiver Tatbestand (+). 3. Rechtswidrigkeit (+). 4. Schuld. Gem. § 20 StGB ist C aber nicht strafbar. Für. Erörterungen der actio libera in causa gibt der. Sachverhalt keine Veranlassung. 5. Ergebnis. C hat sich nicht
http://lawww.de/Library/stgb/323a.htm
323a Vollrausch. (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine recht
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-323a-stgb-konsequenzen-vollrausch/
01.08.2015 - Die strafrechtlichen Konsequenzen des Vollrauschs nach § 323a StGB spielen in Klausuren eine wichtige Rolle. Hier bekommen Sie ein Prüfungsschema.
http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/vollrausch-323a-stgb/
Wegen Vollrausch wird gemäß § 323a Abs. 1 StGB bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch Alkohol oder andere Mittel in einen Rausch versetzt, in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und aufgrund von Schuldunfähigkeit nicht bestraft wer
http://juraschema.de/index.php?thema=stgb323a
Strukturen und Schemata des Strafrechts und Zivilrechts. Prüfungsaufbau, Tatbestände, Anspruchsgrundlagen. Definitionen und Gesetzestexte - Vollrausch, § 323a StGB.
https://www.bussgeldkatalog.org/vollrausch/
llll➤ Informationen zum Thema "Vollrausch nach § 323a StGB", z.B. was ein Vollrausch laut StGB ist und wo in puncto Vollrausch die Promillegrenze liegt.